Ausschreibung Innenraumgestaltung Brainergy Hub
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brainergy-park.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Innenraumgestaltung Brainergy Hub
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konfe-renzbereiche und Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinte-ressiere, Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung mit den erforderlichen Planungsleistungen der Innenraumgestaltung und Möblierungsplanung gemäß dem Leistungsbild und den Regelungen des Ingenieurvertrages.
Jülich
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Träger des Brainergy Park Jülich ist der Auftraggeber. Gesellschafter des AG sind die Kommunen Jülich, Niederzier, Titz sowie der Kreis Düren.
Der Standort soll den Ansprüchen eines innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ein.
Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten.
Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konfe-renzbereiche und Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinteressiere, Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet.
Der Projektstart für den Gebäudeentwurf erfolgte mittels Wettbewerb im vorausgegangen Planungsprojekt „MACHBRAIN“. Als Gewinner des interdisziplinären Planungswettbewerbs für den Entwurf des Brainergy Hub ging das Team um das Architekturbüro HENN GmbH aus Berlin hervor (weitere Informationen: www.brainergy-hub.de). Im Rahmen dieses Vorgängerprojektes wurden die Leistungsphasen 1-3 der Planung von allen Fachplanern erfolgreich abgeschlossen und der Förderantrag für das Projekt BuildBrain im Dezember 2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung mit den erforderlichen Planungsleistungen der Innenraumgestaltung und Möblierungsplanung gemäß dem Leistungsbild und den Regelungen des Ingenieurvertrages.
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Honorarangebots sowie eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt: 1. Anzahl der Mitarbeiter (max. 50 v 200 P.): Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (M.) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 3 M. mit 0 P., mehr als 3 M. bis einschließlich 4 M. mit 1 P., mehr als 4 M. bis einschließlich 5 M. mit 2 P., mehr als 5 M. bis einschließlich 6 M. mit 3 P., mehr als 6 M. bis einschließlich 7 M. mit 4 P., mehr als 7 M. mit 5 P. bewertet.;
2. Angabe von mindestens 3 und maximal 5 Referenzen des Büros/der Bewerbergemeinschaft (max. 150 v. 200 P.) die nur dann gewertet werden, wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass sie
o die Planung und die Überwachung sowie Begleitung der Umsetzung der Innenraumgestaltung und Möblierungsplanung
o für ein Gebäude mit offenen und geschlossenen Bürobereichen oder Veranstaltungs- und Konferenzbereichen umfasst
und in dem Zeitraum zwischen 01/2017 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf jedoch mindestens drei Referenzen angeben muss. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die wertbaren Referenzen werden zusätzlich anhand folgender Kriterien bewertet:
• im Bereich innovativer Arbeitswelten („New Work“) oder vergleichbar;
• unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten;
• für einen öffentlichen Auftraggeber.
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages werden zunächst die Leistungen der Planungsschritte C1 und C2 gemäß § 3.2.1 und § 3.2.2 abgerufen.
Der AG behält sich vor, die Leistungen für die Planungsschritte C3 und C4 ganz oder teilweise zu beauftragen.
Zudem behält sich der AG das Recht vor, die in Anlage 1.1 unter Ziff. D genannten „Besondere Planungsaspekte und Fragestellungen“ ganz oder teilweise zu beauftragen.
Die Weiterbeauftragung erfolgt durch einseitige, schriftliche Auftragserteilung des AG gegenüber dem AN (Abruf).
Der AN ist verpflichtet, die jeweils weiter beauftragten Leistungen nach Maßgabe die-ses Vertrages zu erbringen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des AG), sofern der Abruf spätestens innerhalb von sechs Monaten nach vollständiger Erbringung der jeweils zuvor beauftragten Leistungen erfolgt. Erfolg der Abruf vor vollständiger Erbrin-gung der jeweils zuvor beauftragten Leistungen, ist der AN zur unterbrechungsfreien Fortführung der Leistungen verpflichtet. Erfolgt der Abruf nach vollständiger Erbringung der jeweils zuvor beauftragten Leistungen ist der AN verpflichtet, binnen einer Frist von vier Wochen die Leistungserbringung wiederaufzunehmen.
Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht. Aus einer Beauftragung nur mit den Leistungen der Planungsschritte C1 und C2 oder aus der Nichtbeauftragung von Leistungen kann der AN keine Ansprüche herleiten, insbesondere kann der AN keine Erhöhung des Honorars nach diesem Vertrag, keinen Schadensersatz oder Entschädigung oder Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 1.500.000 EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 1.500.000 EUR.
Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte; 2. Eigenerklärung über eine Eignungsleihe:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden;
- der Nachweis kann beispielweise mit einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden;
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
3. Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen;
4. Angabe von mindestens 3 und maximal 5 Referenzen des Büros/der Bewerbergemeinschaft die nur dann gewertet werden, wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass sie
o die Planung und die Überwachung sowie Begleitung der Umsetzung der Innenraumgestaltung und Möblierungsplanung
o für ein Gebäude mit offenen und geschlossenen Bürobereichen oder Veranstaltungs- und Konferenzbereichen umfasst
und in dem Zeitraum zwischen 01/2017 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden zusätzlich anhand folgender Kriterien bewertet:
• im Bereich innovativer Arbeitswelten („New Work“) oder vergleichbar;
• unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten;
• für einen öffentlichen Auftraggeber.
Eine Referenz wird nur dann gewertet werden, wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass sie
o die Planung und die Überwachung sowie Begleitung der Umsetzung der Innenraumgestaltung und Möblierungsplanung
o für ein Gebäude mit offenen und geschlossenen Bürobereichen oder Veranstaltungs- und Konferenzbereichen umfasst
und in dem Zeitraum zwischen 01/2017 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG stellt die Zuschlagserteilung unter den ausdrücklichen Vorbehalt eines Zuwendungsbescheides über die Förderung der weiteren Planung und Errichtung des Brainergy Hub gemäß dem Förderantrag BuildBrain. Sollten die Zuwendungen nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden, sieht sich der AG gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, da in diesem Fall nicht die erforderlichen Mittel für die die Fortführung der Planung und die Errichtung des Brainergy Hub zur Verfügung stehen.
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie dem Zuschlagsverfahren mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Für den Teilnahmeantrag soll das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, welches in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem in der Bekanntmachung mitgeteilten Link abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar auf der eVergabeplattform abrufbar. Die Interessenten/Bieter müssen nach Erhalt der Vergabeunterlagen durch Download unverzüglich deren Vollständigkeit prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die Einfluss auf die Erstellung der Angebotsunterlagen haben können, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages mittels Bewerbungsformular einschl. der dazugehörigen Anlagen ist ausschließlich in elektronischer Form unter dem in der Be-kanntmachung (Ziff. I.3 der EU-Auftragsbekanntmachung) mitgeteilten Link möglich. Hierfür ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht notwendig. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß der Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsformular beizufügen, auf der unter o.g. Link erreichbaren Vergabeplattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen/Unklarheiten ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber. Für die Teilnahme, Angebotsabgabe und Bietergespräche werden keine Kosten erstattet. Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens drei und max. zehn Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erreichen mehr als zehn Bewerber die Maximalpunktzahl behält sich der Auftraggeber die Wahl vor,
- per Losauswahl sechs Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu ermitteln oder
- sämtliche Bewerber, die die Maximalpunktzahl erreicht haben, zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.