Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0105
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung
Erbringung von Leistungen: Gestellung von Personal für den rettungsdienstlichen Regelbedarf sowie von personell besetzten Einsatzfahrzeugen und von Personal für den rettungsdienstlichen Sonderbedarf für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2028 gemäß Leistungsbeschreibung.
RW Schalke-Nord, FRW Heßler und KTW Stadtgebiet 51
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Erfüllundsort ist das gesamte Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Erbringung von Leistungen: Gestellung von Personal für den rettungsdienstlichen Regelbedarf sowie von personell besetzten Einsatzfahrzeugen und von Personal für den rettungsdienstlichen Sonderbedarf für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2028 gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistung der Ausschreibung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung und der Durchführung des qualifizierten Krankentransportes (Regelbedarf) und der Abdeckung von rettungsdienstlichem Sonderbedarf und Bedarf bei Sondereinsatzlagen.
RW Resser Mark und KTW Stadtgebiet 52
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Erfüllundsort ist das gesamte Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Erbringung von Leistungen: Gestellung von Personal für den rettungsdienstlichen Regelbedarf sowie von personell besetzten Einsatzfahrzeugen und von Personal für den rettungsdienstlichen Sonderbedarf für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2028 gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistung der Ausschreibung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung und der Durchführung des qualifizierten Krankentransportes (Regelbedarf) und der Abdeckung von rettungsdienstlichem Sonderbedarf und Bedarf bei Sondereinsatzlagen.
RW Beckhausen, ZFRW 2, RW Buer-Mitte und KTW Stadtgebiet 53
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Erfüllundsort ist das gesamte Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Erbringung von Leistungen: Gestellung von Personal für den rettungsdienstlichen Regelbedarf sowie von personell besetzten Einsatzfahrzeugen und von Personal für den rettungsdienstlichen Sonderbedarf für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2028 gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistung der Ausschreibung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung und der Durchführung des qualifizierten Krankentransportes (Regelbedarf) und der Abdeckung von rettungsdienstlichem Sonderbedarf und Bedarf bei Sondereinsatzlagen.
FRW Altstadt, RW Rotthausen und KTW Stadtgebiet 54
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Erfüllundsort ist das gesamte Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Erbringung von Leistungen: Gestellung von Personal für den rettungsdienstlichen Regelbedarf sowie von personell besetzten Einsatzfahrzeugen und von Personal für den rettungsdienstlichen Sonderbedarf für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2028 gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistung der Ausschreibung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung und der Durchführung des qualifizierten Krankentransportes (Regelbedarf) und der Abdeckung von rettungsdienstlichem Sonderbedarf und Bedarf bei Sondereinsatzlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweise (Zeugnisse, Prüfungsnachweise) über die Qualifikation des rettungsdienstli-chen Personals, sowie lückenlose Nachweise über die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung des eingesetzten Personals (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweise über die gesundheitliche Eignung sowie die regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung des eingesetzten Personals laut RettG NRW §4 (2) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis über eine vorhandene oder frühere Einbindung in die Notfallrettung für den öf-fentlichen Rettungsdienst gemäß § 13 und/oder § 17 RettG NRW (oder vergleichbar), die in Art und Umfang der in der Leistungsbeschreibung dargelegten Leistung vergleichb (mit dem Angebot vorzulegen)
- Eigenerklärung über die Anzahl der Gesamteinsätze in der Notfallrettung, die im Rahmen von Einbindungen gem. § 13 RettG NW (oder vergleichbar) bzw. im Rahmen von Genehmigungen gem. § 17 RettG NW (oder vergleichbar) in der Zeit vom 01.08.2018 - 31.12.2022 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Siehe Anlage 7 Eigenerklärung Einsätze Notfallrettung)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von Nr. 4 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen er-folgt die Abrechnung ohne Skonto. Die Zahlung erfolgt gemäß der in der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 2, Ziffer 5) aufgeführten Bedingungen.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Zuschlagskriterien:
- Angebotspreis - Maximale Punkte 400
- Personalvorhaltung und -ausfall - Maximale Punkte 200
- Betriebs- und Organisationstruktur - Maximale Punkte 200
- Mitwirken bei der Bewältigung von Sondereinsatzlagen - Maximale Punkte 200
Einzelheiten sind Anlage 3 der Ausschreibung zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1D8E889L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]