Barrierefreier Umbau ZOB - HOAI-Leistungen Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 341 2023 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Umbau ZOB - HOAI-Leistungen Verkehrsanlagen
HOAI-Leistungen Verkehrsanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel des Umbaus ist die Schaffung eines modernen, leistungsfähigen und barrierefreien Busbahnhofes unter Würdigung seiner städtebaulichen Bedeutung als Zugang zur historischen Innenstadt Bad Oeynhausen.Unter dem Standort des ZOB befindet sich die Tiefgarage Innenstadt. Die Zugänge und der Aufzug zur Tiefgarage sowie die Lüftungseinrichtungen sind zu erhalten und sollen in die Gesamtplanung für den Umbau des ZOB integriert werden. Aufgabe des Planungsbüros ist die Entwicklung einer verkehrlichen Lösung zur Umsetzung der Vorgaben der Beschlüsse des Rates der Stadt Bad Oeynhausen. Diese Lösung soll den städtebaulichen und freiraumplanerischen Ansprüchen des Bereiches Rechnung tragen. Nach Vorstellung und Zustimmung durch die Gremien des Rates der Stadt Bad Oeynhausen soll der Entwurf zur Förderung vorgelegt werden.Nach erfolgter Förderzusage soll durch das Büro der Entwurf realisiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.