Neubau einer Mensa Schule Brinkmannstraße/Redinghovenstraße
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Mensa Schule Brinkmannstraße/Redinghovenstraße
Am Schulstandort Brinkmannstraße 16/Redinghovenstraße wird ein verbindender Mensabau mit Küche, Speiseraum und Personalräumen, sowie eine Gymnastikhalle erstellt. Hierzu werden rd. 350m² im Bestand umgebaut (Technische Gewerke, Innenausbau) und rd. 5.700 m³ neu errichtet (Tiefbau, Rohbau, Fassade, Dach, technische Gewerke, Innenausbau). Es sollen rd. 8.000 m² Freianlagen neu gestaltet und wieder hergerichtet werden.
Beim Neubau handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude, dass mehrere bestehende Gebäude verbindet.
Alle geplanten Baumaßnahmen finden während des laufenden Schulbetriebs und in den Ferienzeiten statt. Die Baustelle ist vollständig vom Schulbetrieb abgetrennt und hat eine eigene Zufahrt zum Grundstück. Parkmöglichkeiten sind eingeschränkt.
Die Arbeiten umfassen unter anderem:
Rohbau, Tiefbau, BE
Dachdichtungsarbeiten
Fliesenarbeiten
Fenster- und Außentüren
Fassadenarbeiten
Trockenbau
Sanitärtechnische Arbeiten
Heizungstechnische Anlagen
Lüftungstechnische Anlagen
Elektrische Anlagen
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Küchentechnische Anlagen
Außenanlagen
Stahlbauarbeiten
Baureinigung
Entwässerung
Am Schulstandort Brinkmannstraße 16/Redinghovenstraße wird ein verbindender Mensabau mit Küche, Speiseraum und Personalräumen, sowie eine Gymnastikhalle erstellt. Hierzu werden rd. 350m² im Bestand umgebaut (Technische Gewerke, Innenausbau) und rd. 5.700 m³ neu errichtet (Tiefbau, Rohbau, Fassade, Dach, technische Gewerke, Innenausbau). Es sollen rd. 8.000 m² Freianlagen neu gestaltet und wieder hergerichtet werden.
Beim Neubau handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude, dass mehrere bestehende Gebäude verbindet.
Alle geplanten Baumaßnahmen finden während des laufenden Schulbetriebs und in den Ferienzeiten statt. Die Baustelle ist vollständig vom Schulbetrieb abgetrennt und hat eine eigene Zufahrt zum Grundstück. Parkmöglichkeiten sind eingeschränkt.
Die Arbeiten umfassen unter anderem:
Rohbau, Tiefbau, BE
Dachdichtungsarbeiten
Fliesenarbeiten
Fenster- und Außentüren
Fassadenarbeiten
Trockenbau
Sanitärtechnische Arbeiten
Heizungstechnische Anlagen
Lüftungstechnische Anlagen
Elektrische Anlagen
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Küchentechnische Anlagen
Außenanlagen
Stahlbauarbeiten
Baureinigung
Entwässerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.