Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit" gem. § 16 k SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0501-59
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit" gem. § 16 k SGB II
"Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit" gem. § 16 k SGB II
Münster
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung eines arbeitsmarktpolitischen
Angebotes zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
gemäß § 16 k SGB II. Innerhalb des Angebotes soll eine ganzheitliche und gegebenenfalls
aufsuchende Betreuung erbracht werden.
Eine Stabilisierung gemäß 16 k SGB II ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Wenn Leistungsberechtigte
mit Hilfe dieses Angebotes eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
oder Ausbildung annehmen, ist eine Stabilisierung derer im Rahmen des Angebotes nicht möglich.
Die Angebots- / Vertragsdauer beträgt 12 Monate. Sie beginnt am 01.12.2023 und endet am
30.11.2024. Nach erfolgreicher Durchführung soll das Angebot "Ganzheitliche Betreuung zum
Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit" verlängert werden (Option). Unter der Voraussetzung, dass
die Auftraggeberin den Auftragnehmenden die Optionsziehung bis zum 31.08.2024 schriftlich mitteilt,
beginnt der Optionszeitraum am 01.12.2024 und endet am 30.11.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Zertifizierung nach AVAV/AZWV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
- Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Konzept ist ein Hauptbestandteil der Angebotsunterlagen und wird bei Nichteinreichung durch die Bietenden nicht von der Auftraggeberin nachgefordert. Die Nichteinreichung des Konzeptes führt folglich zum Ausschluss des Angebotes.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Einzureichende Unterlagen:
- 6.1_Vorlage Kostenkalkulation 6.2_Vorlage Kostenkalkulation Option (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 04.1_Preisblatt 04.2_Preisblatt - Optionszeitraum (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- AUSSCHLUSSKRITERIUM Darstellung der Konzeption (Leistungsverzeichnis Abschnitt 10.3) (mit dem Angebot vorzulegen): Der Umfang des Gesamtkonzeptes - ohne die in den Vergabeunterlagen geforderten Anlagen - soll dabei insgesamt 35 Seiten (Schriftgrad 11 pts, nicht skaliert, inkl. exemplarischer, teilnehmerbezogener Ab-schlussbericht) nicht überschreiten.
Das Konzept ist ein Hauptbestandteil der Angebotsunterlagen und wird bei Nichteinreichung durch die Bietenden nicht von der Auftraggeberin nachgefordert. Die Nichteinreichung des Konzeptes führt folglich zum Ausschluss des Angebotes.
- Übersicht Standorte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY16D40YAL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html