Errichtung eines Neubaus Trägerhaus - Planungsleistungen Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Neubaus Trägerhaus - Planungsleistungen Architekt
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Architektenleistungen nach dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude entsprechend der Leistungsphasen 1 - 9 nach § 34 HOAI zur Errichtung eines Neubaus "Trägerhaus" europaweit aus.
Trägerhaus Kleine Alleestraße 4 59063 Hamm
Der Bieter hat ein Gebäude für die spezifischen Anforderungen der sozialen Dienstleistungen, die durch verschiedene Träger aus dem Stadtgebiet Hamm angeboten werden, zu planen. Das "Trägerhaus" soll allen Menschen offenstehen. Die Barrierefreiheit wird daher vorausgesetzt. Besondere Sensibilität ist im Umgang mit den außen liegenden Wartebereichen gefragt, die Frage der Einsehbarkeit ist bei den Kundinnen und Kunden der Tafel ist von besonderer Bedeutung.
Das zu planende Gebäude muss darüber hinaus in besonderer Weise folgenden Ansprüchen Rechnung tragen:
- Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Einsatz erneuerbarer Energieträger
- klimaresilientes Bauen
- ressourcenschonendes Bauen.
Das Trägerhaus soll im Rahmen einer Förderung aus EU, Bund und Landesmitteln sowie Eigenanteilen der Stadt Hamm finanziert werden. Die entsprechenden Förderanträge sollen im September 2023 gestellt werden.
Eine Förderung im Rahmen des Aufrufes "Wohnquartiere im Wandel" aus Mitteln des Landes, des Bundes und dem EFRE NRW ist angestrebt.
Das Förderprogramm setzt einen Schwerpunkt auf die Themenfelder "nachhaltige Entwicklung" und Klimaschutz sowie Klimafolgeanpassung. Inhaltlich verfolgt das Förderprogramm zudem u.a. die Entwicklung und Aufbereitung von Brachflächen sowie die Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern.
Der zu erarbeitende Entwurf muss daher sowohl der Umsetzung der besonderen sozialen Zielsetzung, als auch in besonderer Weise den Ansprüchen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Rechnung tragen.
Bei der Baumaßnahme wird eine Förderung angestrebt, ein entsprechender Antrag ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Honorarblatt (Vordruck)
(1.6) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.7) Ansprechpartner (Vordruck)
(1.7) Projektkonzept
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD9K0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html