Batteriespeicher Referenznummer der Bekanntmachung: 23-056
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/
Abschnitt II: Gegenstand
Batteriespeicher
Die Universität Stuttgart beabsichtigt, auf dem Gelände der Außenstelle Freudenstadt ein Wasserstoff-Testzentrum zu errichten. Dieses soll Forschung rund um das Themenfeld "Wasserstoff in der Produktion" ermöglichen. Insbesondere sollen Fragen der energetischen Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wasserstoffproduktion sowie die energetische und stoffliche Nutzung des Wasserstoffs beantwortet werden.
Für dieses Projekt wird ein Batteriespeicher benötigt, um elektrische Energie zu speichern. Der Batteriespeicher soll sowohl über ein AC- als auch DC-Netz (Letzteres optional) geladen und entladen werden.
Universität Stuttgart, Aussenstelle 72250 Freudenstadt
Es soll ein Batteriespeicher gem. der Spezifikation im Leistungsverzeichnis beschafft werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I. Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Hinweis: Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft ist das Formblatt, Teil B, zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens zum Teil des Angebots macht.
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass sein Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Verlangen der Vergabestelle wird ein Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vorgelegt.
II. Gefordert sind:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
Eigenerklärung EU RUS Sanktionen
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Es sind 3 Referenzen nachzuweisen
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Es sind 3 Referenzen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Lieferauftrag mit noch nicht feststehendem Lieferzeitpunkt. Unter Ziffer II.2.7 lässt sich keine fixe Vertragslaufzeit angeben.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Support und Beratung zum Vergabeportal:
Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/
Beratung: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y1RFN9ZJ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-stuttgart.de