Beschaffung Batteriegelenkbus Referenznummer der Bekanntmachung: X-BLIC-2023-0001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.go-on-gbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Batteriegelenkbus
Beschaffung eines batterieelektrischen Gelenk-Linienbusses zur anschließenden Umrüstung als "Klimawandelbus"
Es wird ein batterieelektrischer Gelenk-Linienbus zum Einsatz im Stadt-/ Regionalverkehr im Kreis Lippe beschafft.
Das Fahrzeug wird nach Auslieferung seitens des Auftraggebers zu einem sogenannten "Klimawandelbus" umgerüstet werden. Hierzu werden einzelne Ausstattungselemente im Fahrgastraum entfernt (z.B. Sitze und Haltestangen) und durch interaktive Informationsdisplays zum Thema "Klimawandel" ersetzt. Diese Displays werden als sogenanntes "Modul" vorgefertigt und an entsprechender Stelle dauerhaft verbaut.
Es muss gewährleistet sein, dass das Fahrzeug auch mit eingebautem Modul seine Betriebserlaubnis behält und im öffentlichen Linienverkehr nach PBefG eingesetzt werden kann. Hierzu werden ggf. finale technische Überprüfungen und Abnahmen einer zertifizierten Stelle erforderlich sein.
Aufgrund der Besonderheit der Maßnahme lässt sich der Leistungsumfang zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vollständig definieren. Vielmehr werden im Rahmen des Erstangebotes seitens des Bieters entsprechende Vorschläge erwartet, welche im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erläutern und zu diskutieren sein werden. Auf dieser Basis wird der Auftraggeber den Leistungsumfang abschließend definieren und zur Grundlage für das finale Angebot machen.
Durch den Auftragnehmer werden sodann mindestens folgende Leistungen zu erbringen sein:
• Aktive Teilnahme an vorbereitenden Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie von ihm benannten Dritten
• Herstellung des Fahrzeugs mit Einbauten, Vorbereitungen und Gestaltungen nach den vorab definierten Maßgaben
• Begleitung der SIT (Site Integration Tests) sowie der vertraglichen Abnahme des Fahrzeugs im Auslieferungszustand
• Anweisung bzw. Anleitung des Auftraggebers, welche Ausstattungselemente in welcher Weise entfernt werden können.
• Erstellung von Vorgaben, an welchen Punkten der Konstruktion das vorgesehene Modul sodann in welcher Weise befestigt werden kann. Hierzu sind u.a. genaue Angaben über zulässige Lastaufnahmen, Befestigungsmittel, etc. erforderlich.
• Begleitung des abschließenden Abnahmeverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handels-register und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 des Teilnahmeantrags auszufüllen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.