Elektronische Hauswasserzähler mit LoRa-WAN und TLS-Verschlüsselung Referenznummer der Bekanntmachung: 031230525
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gelsenwasser.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gelsenwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Hauswasserzähler mit LoRa-WAN und TLS-Verschlüsselung
Die Lieferung von elektronischen Hauswasserzählern mit LoRa-WAN Funktechnologie und TLS-Verschlüsselung
Elektronische Hauswasserzähler mit LoRa-WAN und TLS-Verschlüsselung
GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen
Die Lieferung von elektronischen Hauswasserzählern mit LoRa-WAN Funktechnologie und TLS-Verschlüsselung gemäß der Technischen Spezifikation für elektronische Hauswasserzähler, Stand 15.02.2023.
Bitte beachten Sie, dass eine Angebotsabgabe erst nach bestehen des Teilnahmewettbewerbs und darauffolgender ausdrücklicher Aufforderung durch die Vergabestelle erfolgen darf. (Nähere Informationen siehe III.2.2 und in den Teilnahmeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe in Teilnahmeunterlagen:
- Fragebogen Teilnahmewettbewerb
- Auswertung Teilnahmeantrag
Siehe in Teilnahmeunterlagen:
- Fragebogen Teilnahmewettbewerb
- Auswertung Teilnahmeantrag
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 Prozentpunkten und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 Prozentpunkten der bezuschlagten Netto-Auftragssumme.
Die Vergabestelle behält sich eine Anpassung der vorgenannten Bürgschaften im Rahmen des Verfahrens vor.
Die endgültige Festlegung erfolgt im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Die Festlegung erfolgt im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Bietergemeinschaften müssen einen Bevollmächtigten bestimmt und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet haben.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrags gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Siehe Teilnahmeunterlagen:
Zuerst muss der Teilnahmewettbewerb über die Abgabe des Fragebogens für den Teilnahmewettbewerb erfolgreich bestanden werden.
Daraufhin erfolgt eine Aufforderung zu Angebotsabgabe an die Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich bestanden haben (Kriterien und Bewertung siehe "Bewertung Teilnahmeantrag").
Nach erfolgter Angebotsabgabe werden die eingegangenen Angebote ausgewertet.
Nach Angebotsbewertung wird eine Verhandlung angestrebt.
Der Auftraggeber behält sich vor eine Vergabe auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote durchzuführen. Einen Anspruch der Bieter auf eine Verhandlung besteht nicht.
Das Angebot mit dem zum Zeitpunkt des Abschluss des Verfahrens wirtschaftlichsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufteilung in Lose vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDKD9AM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-arnsberg.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden von der Vergabestelle durch Versendung einer Mitteilung gemäß §134 Abs. 2 GWB spätestens 15 Tage (bei elektronischer Benachrichtigung, z. B. per Fax oder E-Mail, 10 Tage) vor Zuschlagserteilung benachrichtigt.
Gemäß §§ 160 ff. GWB
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]