Kontrolle an städtischen Bäumen zur Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 3196
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrolle an städtischen Bäumen zur Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet Paderborn
Unter Zugrundelegung der VgV werden Baumkontrollen im Stadtgebiet Paderborn für 2023 ausgeschrieben.
Der Auftrag wird als Rahmenvertrag geschlossen und jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.
Es sind jährlich ca. 80.000 ansteigend bis 200.000 städt. Bäume nach FLL Baumkontrollrichtlinien (neuste
Fassung) auf Verkehrssicherheit zu kontrollieren. Davon sind ca. 1/3 Einzelbäume und 2/3 Bäume in waldartigen Beständen. Die Kontrollen sind im digitalem Baumkataster der Stadt vorzunehmen.
Zu kontrollierende Bäume geschätzt:
restliches Jahr 2023: 18.000 Einzelbäume und 60.000 Bäume in waldartigen Beständen
2024: 40.000 Einzelbäume und 140.000 in waldartigen Beständen
2025: 50.000 Einzelbäume und 150.000 in waldartigen Beständen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unter Zugrundelegung der VgV werden Baumkontrollen im Stadtgebiet Paderborn für 2023 ausgeschrieben.
Der Auftrag wird als Rahmenvertrag geschlossen und jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.
Es sind jährlich ca. 80.000 ansteigend bis 200.000 städt. Bäume nach FLL Baumkontrollrichtlinien (neuste
Fassung) auf Verkehrssicherheit zu kontrollieren. Davon sind ca. 1/3 Einzelbäume und 2/3 Bäume in waldartigen Beständen. Die Kontrollen sind im digitalem Baumkataster der Stadt vorzunehmen.
Zu kontrollierende Bäume geschätzt:
restliches Jahr 2023: 18.000 Einzelbäume und 60.000 Bäume in waldartigen Beständen
2024: 40.000 Einzelbäume und 140.000 in waldartigen Beständen
2025: 50.000 Einzelbäume und 150.000 in waldartigen Beständen
Der Auftrag wird jeweils für die Dauer von einem Jahr vergeben und ist als Rahmenvertrag zu werten.
Es ist beabsichtigt im Einvernehmen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer den Auftrag für
jeweils ein weiteres Jahr, jedoch max. bis vier Jahre zu verlängern, soweit die Angebotsbedingungen
beibehalten werden.
Das erste Auftragsjahr 2023 beginnt erst ab Auftragsvergabe. Alle weiteren laufen von Januar bis Dezember
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Lister der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbingungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme an der elektronischen Angebotsöffnung ist nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.