TU-Vergabe 2.MPS Neubau GGS Görlinger Zentrum 45 und Erweiterung GE Tollerstr. 16 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0008-266-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
TU-Vergabe 2.MPS Neubau GGS Görlinger Zentrum 45 und Erweiterung GE Tollerstr. 16
Planung und Ausführung Neubau GGS Görlinger Zentrum 45 und Erweiterung GE Tollerstr. 16 des 2.MPS
50829 Köln Nordrhein Westfalen
Gegenstand dieser Ausschreibung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist die vollständige Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Neubaus der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt mit Ganztagsbereich inklusive eines Turnhallengebäudes mit 2 Einfeld-Sporthallen sowie der zugehörige Abriss des Bestandes und der Erweiterungsneubau mit naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsklassen für die Max-Ernst-Gesamtschule inklusive Mensa/Aula sowie der zugehörige Abriss von einzelnen Gebäudetrakten nebst Außenanlagen und dessen Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur durch einen Totalunternehmer auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Ergänzend sind im Zuge der Erweiterung und Umstrukturierung Maßnahmen im Bestand der Gesamtschule durchzuführen.
Alle Baumaßnahmen müssen unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der Gesamtschule stattfinden, dafür sind Interimsmaßnahmen vorzusehen.
Orientierungszahlen der Bedarfsplanung:
• Grundschule: circa 5000 m² NUF
• Erweiterung Gesamtschule: circa 4.200 m² NUF
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen
"Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen" und die Schulbauleitlinie der Stadt
Köln berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache sowie Passivhausstandards umsetzt.
Im Bereich des Standortes des geplanten Erweiterungsbaus ist ein historisches Bodendenkmal vorhanden, so dass innovative Gründungs- und Tragwerkssysteme zu berücksichtigen sind.
Interimsflächen sind für Unterrichtsräume sowie Mensa/Aula zu schaffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch weder der konkrete Interimsbedarf, noch die Verortung geklärt.
Das Schulgrundstück ist Teil eines rechtsgültigen Bebauungsplans, welcher gemäß Machbarkeitsstudie die Umsetzung des Bausolls nicht zulässt. Daher läuft derzeit das Verfahren zur Teilaufhebung, im Anschluss daran beurteilt sich das Baurecht nach § 34 BauGB. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Garantie, dass der geltende B-Plan teilaufgehoben wird. Ein Restrisiko, dass das Projekt nach Zuschlag in Ermangelung entsprechenden Baurechts gekündigt werden muss (Kündigung des TU-Vertrags) besteht demgemäß. Für diesen Fall wird der TU-Vertrag entsprechende Regelungen vorsehen.
Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens Angebotsphase.
Nach derzeitigen Planungen ist der vorgesehene Betriebsbeginn zum Schulhalbjahr 2027/28.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Eigenerklärung über das Bestehen oder alternativ den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu a) Mindestsumme 40 Mio. € netto pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Zu b) Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 5 Mio. und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens EUR 1 Mio. jährlich zweifach maximiert im Auftragsfall.
a) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Bietergemeinschaften werden dabei als Ganzes betrachtet.
b) Es sind Referenzen für den Bewerber beziehungsweise Totalunternehmer (TU) sowie für die für die Fachplanungen vorgesehenen Nachunternehmer des Bewerbers beziehungsweise TU einzureichen.
Zu a) Mindestanzahl jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte: 80
Mindestanzahl gesondert ausgewiesenes technisches Leitungspersonal: 30
Zu b)
Es sind Referenzen für den Bereich GU/TU sowie für die Fachplanungen einzureichen. Folgende Anforderungen müssen die Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Planungs- und Bauaufgabe nachgewiesen ist:
II. Es sind mindestens drei GU/TU Referenzen einzureichen (3x Anlage 1)
1. Die nachfolgenden Anforderungen a) bis c)) sind in allen GU/TU Referenzen nachzuweisen:
a) Alle angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.06.2013 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist fertig gestellt und bauaufsichtlich abgenommen worden sein.
b) Alle Referenzen müssen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz fertiggestellt und abgenommen worden sein.
c) Der Bewerber und/oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft waren in allen Referenzen Total- oder Generalunternehmer für das Projekt.
"Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat.
"Totalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber außerdem mindestens alle wesentlichen Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 4, 5 und 8 HOAI ausgeführt hat.
2. Für die GU/TU Referenzen sind die nachfolgenden Anforderungen d) bis f) wie folgt nachzuweisen:
d) Baukosten (KGR 200-600) mind. 30.000.000 EUR brutto, nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen GU/TU Referenzen.
e) BGF a mind. 5.000 m², nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen GU/TU Referenzen
f) Mindestens ein GU/TU Referenzprojekt, muss in der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) in den Leistungsbildern
• Objektplanung gem. § 34 HOAI und
• Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI und
• Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI sowie in der
Bauleitung und Bauausführung bearbeitet worden sein.
Hinweis: die Anforderungen d) bis f) müssen nicht alle gleichzeitig in einer Referenz erfüllt sein und es muss sich nicht um eine Bildungseinrichtung handeln.
III. Für die vom Bewerber angegebenen Fachplaner der Leistungsbilder
- Objektplanung (§ 34 HOAI),
- Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 1-8)
- Tragwerksplanung (§51 HOAI)
- Freianlagen (§ 39 HOAI)
ist jeweils mindestens eine Referenz je Leistungsbild einzureichen, auch wenn mehrere Leistungsbilder von einem Nachunternehmer erbracht werden sollen (Anlage 2)
(Es ist zulässig, dieselbe(n) Referenz(en) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für mehrere Kategorien vorzulegen.)
1. Für die Fachplanung der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen ist die nachfolgende Anforderung a) und b) in allen Referenzen nachzuweisen:
a) Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum vom 01.06.2013 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Teilnahmeantrags fertig gestellt und bauaufsichtlich abgenommen worden sein.
b) Alle Referenzen müssen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz fertiggestellt und abgenommen worden sein.
2. Für die Fachplanung der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen sind die nachfolgenden Anforderungen c) bis g) nachzuweisen:
c) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Objektplanung ist eine Referenz für eine Bildungs- /Kultureinrichtung nachzuweisen, die mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
d) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLSK und GA/MSR) ist eine Referenz für ein Gebäude nachzuweisen, das mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
e) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro) ist eine Referenz für ein Gebäude nachzuweisen, das mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
f) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Tragwerksplanung ist eine Referenz für ein Gebäude nachzuweisen, das mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
g) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Freianlagen ist eine Referenz von Freianlagen von 5.000 m² Grundstückfläche für ein Gebäude nachzuweisen, welche mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist zwingend auf den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularen (Teilnahmeantrag +
Anlage 1 und 2: Referenzblätter) auszufüllen
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes
Finales Angebot eingereicht hat, erhält für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in
Höhe von pauschal EUR 140.000 brutto einschließlich Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen
Den Unterlagen liegt informationshalber eine Eigenerklärung (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) bei. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Sie den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung auffordern wird, diese Eigenerklärung abzugeben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html