Bauvorhaben: Umbau Hauptstraße Bielefeld-Brackwede Hier: Lieferung Gleisanlagen und Einbau elastische Schienenlagerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben: Umbau Hauptstraße Bielefeld-Brackwede Hier: Lieferung Gleisanlagen und Einbau elastische Schienenlagerung
Die moBiel GmbH plant den Umbau der Hauptstraße in Bielefeld-Brackwede im Abschnitt nordwestlich der Gaswerkstraße (Haus-Nr. Hauptstraße 165) und südlich der Jenaer Straße (Haus-Nr. Hauptstraße 10).
Nach § 8 PBefG ist im Öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit herzustellen.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 1250 m.
Geplant ist die Sanierung überwiegend als 2-Schienen-Gleise und Weichen als Rahmengleise der Schienenform 60R2 auf einer neuen Asphalttragschicht. Die Eindeckung der Gleise erfolgt zwischen den Schienen mit Gussasphalt auf Füllbeton. Zwischen den Gleisen wird mit Asphalt eingedeckt.
Bielefeld
Gegenstand der vorliegenden Verdingungsunterlagen ist die Lieferung der im Umbauabschnitt einzubauenden Rillenschienengleise und Weichen inkl. Fuß-, Kammerfüll und Spurstangenprofilen sowie der Verguss am Schienenkopf.
Die Maßnahme wird zwischen April 2023 und Dezember 2024 ausgeführt.
Die Gesamtbaumaßnahme ist unterteilt in 9 Bauabschnitte. In Bauabschnitt 7b werden die drei Weichen, welche Bestandteil dieser Ausschreibung sind, eingebaut. Die anderen 8 Bauabschnitte beinhalten nur gerades bzw. gebogenes Gleis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).