Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 1895/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ksv-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 waren nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 01.01.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks/ der KVA, in der die Klärschlämme entsorgt werden. Da das Grundstück/ die KVA erst in diesem Verfahren gefunden werden soll, kann der Haupterfüllungsort nicht angegeben werden.
Angegeben sind die drei am stärksten in der KSV OWL GmbH vertretenen Kommunen, die entsprechend ihrer Beteiligung die größten Mengen der zu entsorgenden Klärschlämme stellen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens war eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 01.01.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Die Entsorgung der Klärschlämme beginnt am 01.01.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40.000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160.000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44.500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178.000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme suchte die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6ZT1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.