Wohnquartier Laubstiege/ Eper-Straße - Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wgg-gronau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnquartier Laubstiege/ Eper-Straße - Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen
Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021
Stadt Gronau
Auf der Freifläche Laubstiege/ Eper-Straße ist der Bau eines Gewerbe- und Wohnobjektes in 3-geschossiger
Bauweise zuzüglich Staffelgeschoß und inkl. Tiefgarage geplant. Zur L574 - Eper Straße gelegen ist eine
gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß (Bäcker, Bankomat o.dgl.) angedacht, in den darüber liegenden
Geschossen eine Wohnnutzung. Ein betreutes/altengerechtes Wohnen in Verbindung mit einem Pflegedienst ist
hier ebenfalls denkbar.
Der Baukörper soll gleichzeitig als "Schallschutzriegel" zur Eper Straße dienen. Die weitere Wohnbebauung soll
in einer gemischten Nutzung erfolgen, d.h. dass sie von Apartmentwohnungen bis zur Familienwohnung für alle
sozialen Schichten reichen soll.
Eine nachhaltige Bauweise wird angestrebt (BHKW, Photovoltaik, Solarthermie, Regenwassernutzung etc.). Die
Erschließung des Grundstückes ist aufgrund der Ampelkreuzung vor dem Baugrundstück voraussichtlich nur
über die Laubstiege und ggf. an der südlichen Grundstücksgrenze an der Eper Straße möglich.
Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff.
HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Eckdaten zu den Flächenmaßen:
Grundstücksfläche des Flurstücks 1423: 2.176,00 m²
Grundstücksfläche des Flurstücks 1059: 1.059,00 m ².
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2
• Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-5
• Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 6-8
• Stufe 4 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 9
Die Besonderen Leistungen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt. Ebenfalls optional
beauftragt werden die Stundenlohnarbeiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf
einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten
Leistungsbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an
Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022
Mit dem Angebot sind beizubringen:
- Eigenerklärung des Bieters zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
o mindestens 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
o mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte
dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AG behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung durch eine
entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Eigenerklärung des Bieters über den jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/ Mindeststandards wird der Bieter/ die Bietergemeinschaft vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro
Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des
Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre netto:
- mind. 70.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf
die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft (betreffend Leistungen mit
vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen). Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert.
Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs.
3 Nr. 1, § 75 VgV).
Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich
ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern
bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird, muss der Abschluss der
letzten Leistungsphase (LPH 8) in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor
zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht
vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der
Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz
bezieht.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag
zu vergeben beabsichtigt (Anlage 6.9 – VgV – ANG Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft
als solche).
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters/ der Bietergemeinschaft:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
o Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen.
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
• Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft (betreffend Leistungen mit
vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen):
o Mindestens eine Unternehmensreferenz Objektplanung Freianlagen mit vergleichbaren
(Planungs-)Anforderungen wie folgt:
• mind. LPH 2-8 erbracht
• Bauwerkskosten netto (KGr 500) in Höhe von mind. 150.000 €
• Neubau oder Erweiterungsmaßnahme
• mind. durchschnittliche Planungsanforderungen HZ III.
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend
zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare
bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen
ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer
Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot
eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der
Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ
(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen
für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem
Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine
Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/
der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das
jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind,
hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf
ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall
muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 6.4-VgV-ANG)
einreichen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Wird
eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln
beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag
zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt
ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen
und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur
Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des
Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der
Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für
die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.