Untersuchung der Umsetzung des Wirtschafts- und Strukturprogrammes im Rheinischen Revier Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung der Umsetzung des Wirtschafts- und Strukturprogrammes im Rheinischen Revier
Der Auftragnehmer führt das Monitoring und die Evaluierung für die im Rheinischen Revier durchzuführenden strukturpolitischen Maßnahmen im Zeitraum 2020 bis 2026 (erste Förderperiode) durch und entwickelt Handlungsempfehlungen für die strategische
Weiterentwicklung der Strukturförderung im Rheinischen Revier.
Darüber hinaus erstellt der Auftragnehmer Berichte zur Umsetzung des Reviervertrages, Gutachten bzw. Studien zu den Themen CO2-Effekte, internationale Vergleiche von Tagebauregionen und Fachkräft. Er begleitet und unterstützt den Auftraggeber inhaltlich. Optional kann die Erstellung von Sonderauswertungen beauftragt werden.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
1.) Arbeitspaket (AP) 1 - Monitoring der Fördermaßnahmen:
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Messung des Fortschritts im Wirtschafts- und Strukturprogramm des Landes NRW im Hinblick auf seine Umsetzung mit einem leistungsfähigen Monitoring.
Ziel ist die Generierung von Informationen für die unmittelbare Programmsteuerung durch die Bereitstellung bedarfsgerechter, systematischer und aktueller Informationen.Das Monitoring soll
- den Programmfortschritt über die jeweiligen Indikatoren aggregiert zukunftsfeld- und förderschwerpunktspezifisch für das Rheinische Revier sowie die Anrainerkommunen darstellen,
- über ein Ampelsystem frühzeitig Umsetzungsprobleme identifizieren, z.B. wenn Mittelabflüsse hinter den Planungen zurückbleiben,
- die regionale Verortung der Vorgaben und ihrer Outputs und
- den Programmerfolg anhand von Beispielen darstellen.
Die Ergebnisse sind vom Auftragnehmer auszuwerten und in Form von jährlich zu erstellenden Durchführungsberichten und Bürgerinformationen vorzulegen.
2.) AP 2 - a) Evaluierung des Strukturwandelprozesses und b) Entwicklung von strategischen Handlungsempfehlungen
a) Aufgabe des Auftragnehmers ist die Durchführung einer Evaluierung des Strukturwandelprozesses für den Zeitraum 2020 bis 2026. Darzustellen und zu bewerten sind die kurz-, mittel- und langfristigen Effekte der im Rahmen der Programmumsetzung vorgesehenen Maßnahmen auf die ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung des Rheinischen Reviers.
b) Der Auftragnehmer entwickelt auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Monitoring und der Evaluierung strategische Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der wirtschaftspolitischen Strategie, der vier Zukunftsfelder Energie und Industrie, Ressourcen und Agrobusiness, Innovation und Bildung sowie Raum und Infrastruktur und ihrer Förderschwerpunkte. Die Handlungsempfehlungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, den Strukturwandel zielgenau auszurichten und zu beschleunigen,um dem auf 2030 vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung Rechnung zu tragen. Sie sollen insbesondere die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und Wertschöpfung sowie die Schaffung neuer, guter Arbeitsplätze im Einklang mit Umweltschutz und Nachhaltigkeit adressieren, indem Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken klar benannt und Entwicklungsoptionen abgeleitet werden
3.) AP 3 - Erstellung von Berichten, Gutachten bzw. Studien
a) Berichte: Vom Auftragnehmer sind zwei Berichte zur Umsetzung der aus dem Reviervertrag abgeleiteten strategischen Ziele und Meilensteine für die Jahre 2024 und 2026 vorzulegen. Dabei sind die aus den Zukunftsfeldern und Förderschwerpunkten abgeleiteten und von der Landesregierung beschlossenen strategischen Ziele und Meilensteine in thematisch zusammengefassten Berichtskapiteln zugrunde zu legen.
b) Gutachten: Folgende Gutachten bzw. Studien sind vom Auftragnehmer im ersten Jahr der Beauftragung
vorzulegen: b1.) CO2-Effekte der Sturkturförderung im Rheinischen Revier (Arbeitstitel), b2.) Internationale Vergleichsstudie Tagebauregionen (Arbeitstitel), b3.) Fachkräfteentwicklung (Arbeitstitel)
Die Berichte, Gutachten bzw. Studien sollen einen Umfang von jeweils rd. 40 Seiten (inklusive Grafiken, ohne Bilder) haben. Als Aufwand sind im Angebot jeweils 20 Personentage je Bericht, Gutachten bzw. Studie zu kalkulieren.
4.) AP 4 -Unterstützung des Auftraggebers bei folgenden Aufgaben:
a) Laufende Berichtspflichten gegenüber dem Bund
b) Ad-Hoc-Unterstützung bei der Beantwortung von thematisch eng umrissenen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft
c) Begleitung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit den Evaluierungen von Bund und anderen Bundesländern.
5.) Dokumentation/Präsentation
a) Dokumentation: Dem Auftraggeber sind inhaltlich finale Berichtsentwürfe in den entsprechenden Umfängen mit angemessener Zeit zur Prüfung nach Absprache vorzulegen. Die Ergebnisse sind jeweils schriftlich, graphisch und kartographisch in Berichtsform aufzubereiten und dem Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben.
Darüber hinaus sind dem Auftraggeber auf Nachfrage schriftliche Kurzfassungen anzufertigen.
b) Präsentation: Der Auftragnehmer steht für bis zu drei Präsentationstermine pro Bericht beim Auftraggeber in Düsseldorf zur Verfügung. Begleitende Unterlagen sind nach Maßgabe des Auftraggebers als textliche Ausarbeitung bzw. als gestaltete Präsentation zu erstellen und im Vorfeld der Termine abzustimmen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der nach Ziffer I. Nr. 7 lit. a) bis d) des Dokumentes "2023-023 Teilnahmewettbewerb" vorzulegenden Referenzen. Bewertet wird die Qualität der Nachweise im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen. Dabei bildet die inhaltliche Vergleichbarkeit den Schwerpunkt. Nachrangig wird auch die Häufigkeit (Anzahl) von vergleichbaren Referenztätigkeiten berücksichtigt
Optional ist zusätzlich ab dem zweiten Vertragsjahr noch die Beauftragung von bis zu drei Sonderauswertungen pro Jahr in Form von Gutachten bzw. Studien möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr)
Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (nicht älter als 1 Jahr)
1.) Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren über die Konzeption und Durchführung eines Monitorings und/ oder einer Evaluierung von Förderprogrammen,
2.) Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren über die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Förderprogramme
3.) Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren über die Analyse von Arbeitsmarktentwicklungen und
4.) Mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren über die journalistisch-redaktionelle und graphische Gestaltung von Berichten bzw. Studien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFY16DA0AA4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.