Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. - Studien- und Biobankverwaltungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: DDZ - Studien- und Biobankverwaltungssoftware
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ddz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. - Studien- und Biobankverwaltungssoftware
Das DDZ beabsichtigt die Beschaffung einer Studien- und Biobankverwaltungssoftware. Geliefert werden soll ein zentrales Studien- und Biobankverwaltungssystem, das an die konkreten Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen ist und in das Altdaten überführt werden sollen.
Das DDZ beabsichtigt die Beschaffung einer Studien- und Biobankverwaltungssoftware. Geliefert werden soll ein zentrales Studien- und Biobankverwaltungssystem, das an die konkreten Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen ist und in das Altdaten überführt werden sollen.
siehe Vergabeunterlagen (Ausweitung auf bis zu 50 Nutzende)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.kairos.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6XT2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.