Ersatzbeschaffung von zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: V23/32/136
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 096-296623)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung von zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Allgemeines:
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Ausgangslage:
Die Klingenstadt Solingen plant, nach erfolgreicher Einführung der teilstationären Verkehrskontrollsysteme, erneut zwei teilstationäre Verkehrskontrollsysteme zur Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschaffen. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020 sind in den Beweismitteln hinterlegte Rohmessdaten / Zusatzdaten dem Betroffenen bzw. seinem Rechtsbeistand zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Forderung aus dem o.g. Beschluss eingehalten werden kann. Zur gerichtsfesten Verteidigung der jeweiligen Vorfälle sind dem Auftraggeber vor Inbetriebnahme der Messgeräte eine entsprechende Dokumentation sowie Erläuterungen zu diesen Rohmess- bzw. Zusatzdaten in Schriftform auszuhändigen. Alternativ müssen diese Daten durch eine vom Auftragnehmer mitzuliefernde Software auslesbar sein und in diese erläutert werden.
Abrechnung:
Es ist vorgesehen die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen ab dem 01.01.2024 (Bereitstellung) für die Dauer von 2 Jahren, zumindest aber bis zum 31.12.2025 anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4a815ed3-d610-4488-a593-92a32968028b
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c0d9fb27-c964-41b4-bdbf-4591e634655d
Tag: 15.06.2023
Ortszeit: 10:00
Tag: 22.06.2023
Ortszeit: 10:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14.07.2023
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.08.2023
Tag: 15.06.2023
Ortszeit: 10:00
Tag: 22.06.2023
Ortszeit: 10:00