Lieferung von Ökostrom ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 539-004014-00-101-79521
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom ab 2024
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom) für die Liegenschaften der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster für das Jahr 2024 und - bei Verlängerung - für die Jahre 2025 bis 2027
Düsseldorf und Münster
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom) für die Liegenschaften der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster für das Jahr 2024 und - bei Verlängerung - für die Jahre 2025 bis 2027
Für den Lieferzeitraum 01.01.2025 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr kann der Vertrag durch die NRW.BANK jeweils mit einer Vorlaufzeit von mind. 6 Monaten dreimalig jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen:
(1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 f. GWB (Vordruck 2)
(2) aktueller (nicht älter als drei Monate bei Ablauf der Angebotsfrist) Auszug aus dem Handelsregister (gilt nur für Bieter, deren Unternehmen von der Rechtsform her eintragungspflichtig sind; bei Bietern aus anderen Ländern ist ein Auszug aus einem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung vorzulegen);
(3) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (EU-Sanktionspaket)
Der Bieter hat mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen:
(4) ausgefüllter Vordruck Eignungsabfrage (Vordruck 1) mit Eintragungen zu
a) Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Lieferleistung (Ökostrom)
Der Bieter hat mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen:
(5) ausgefüllter Vordruck Eignungsabfrage (Vordruck 1) mit Eintragungen zu c) Referenzen
(6) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Umweltschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
(zu 5) Der Bieter muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 6/2020) über die Erbringung von vergleichbaren Stromlieferleistungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt voraus, dass jeweils
a) der Bieter seit / für mindestens 6 Monate die Stromlieferleistungen erbringt / erbrachte,
b) Gegenstand des Lieferauftrags ausschließlich Ökostrom ist
c) die Jahresliefermenge bei mindestens 3 Gigawattstunden pro Jahr lag / liegt
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten 2 Referenzprojekte verfügen.
(zu 6) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Umweltschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal Vergabe.NRW zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden;
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DS2P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.