I126280 - HKW Mühlhausen, Ertüchtigung WSO 2, KS-Vorbehandlung und Verbrennung Referenznummer der Bekanntmachung: TNW_T402_EU_231123
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Abschnitt II: Gegenstand
I126280 - HKW Mühlhausen, Ertüchtigung WSO 2, KS-Vorbehandlung und Verbrennung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die bestehende Klärschlammverbrennungslinie WSO2 am
gegenwärtigen Standort im Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen zu ertüchtigen. Teil dieser
Verbrennungslinie sind die Klärschlamm(KS)-Vorbehandlung und Verbrennung sowie die
Abgasreinigung und Nebenanlagen. Der Weiterbetrieb der Parallelanlage WSO3 während der
Bauphase ist durch Provisorien zu ermöglichen.
Als Gegenstand dieser Ausschreibung soll der AN alle notwendigen Lieferungen und Leistungen
für die Erneuerung folgender Anlagenbereiche als Vergabeeinheit erbringen:
· Entwässerung über Zentrifugen und Zentratsystem
· Trocknung mit anschließender Dickstoffförderung
· Brüdenkondensation
· Feuerung inkl. Anfahrbrenner und Luftvorwärmung
· Kessel und Wasser-Dampf-Kreislauf
· Turbine
· Rechengutsystem
Abgasreinigung, Elektro- und Leittechnik sowie Bau- und Gebäudetechnik werden in separaten
Vergabeeinheiten beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU
VOB/A vorliegen (Mindestkriterium);
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 6a EU Nr. 1 VOB/A: Nachweis– nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Bewerber, die nicht dem deutschen Recht, sondern dem eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis zu erbringen (Mindestkriterium);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 2 Buchst. a VOB/A:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (bspw. durch Vorlage einer Kopie
der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – eines in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestdeckungssummen: 10 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss nachweislich mindestens für die Dauer der vorgesehenen Vertragslaufzeit bestehen, also bspw. unbefristet oder sich automatisch verlängernd abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen vorzulegen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom
Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Mindestdeckungssummen erhöht wird (Mindestkriterium);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 2 Buchst. b VOB/A: Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Mindestkriterium);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 2 Buchst. c VOB/A: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Bewerber muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021und 2022) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich in Höhe von 20 Millionen Euro netto nachweisen (Mindestkriterium);
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, wobei der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Erfüllungder folgenden Referenzanforderungen nachweisen muss (kumulativ):
- Eine Klärschlammverbrennung, Biomasseverbrennung, Müllverbrennung oder Kraftwerksanlage mit Projektkosten netto von min. 10 Mio. €, Fertigstellung vor max. 15 Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-ein Wirbelschichtofen für Klärschlamm, Fertigstellung vor max. 15 Jahren
seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-ein Hochdruck-Dampfkessel für Klärschlammverbrennung, Biomasseverbrennung, Müllverbrennung oder Kraftwerksanlage, Fertigstellung vor max. 15 Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-eine KS-Entwässerungsanlage (Zentrifugen), Fertigstellung vor max. 15
Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen;
-eine KS-Trocknungsanlage, Fertigstellung vor max. 15 Jahren seit Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Als Fertigstellungstermin wird akzeptiert, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens eine 75%ige Montagereife erfüllt. Für den Nachweis der Montagereife hat der Bewerber eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen.
Die vorgenannten Referenzanforderungen müssen nicht zwingend durch ein ein-
ziges Referenzprojekt nachgewiesen werden. Vielmehr kann die Erfüllung der An-
forderungen auch durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesenen werden, die
jeweils nur einzelne der vorgegebenen Referenzanforderungen erfüllen. Jedoch muss bei einer Gesamtbetrachtung aller benannten Referenzprojekte, jede der Referenzanforderungen mindestens einmal erfüllt sein. (Mindestkriterium)
Im Falle einer Bietergemeinschaft können diese Referenzanforderungen auch
von einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 3 Buchst. g VOB/A: An-
gaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 jahresdurchschnittlich im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach technischen und kaufmännischen Arbeitskräften (Mindestkriterium);
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 3 Buchst. i VOB/A: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich zu beauftragender Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten gem. § 8 EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A (Mindestkriterium). Der Bewerber ist verpflichtet, bei der Vergabe von Unteraufträgen nach § 5 EU Abs. 2 Sätze 1 bis 3 VOB/A zu verfahren.
Die Erfüllung der vorstehenden Anforderungen an die Eignung kann auch durch entsprechende
Angaben in einem Präqualifikationsverzeichnis belegt werden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Der AG trifft gemäß § 11b EU Abs. 2 Satz 1 VOB/A i. V. m. § 5 Abs. 3 VgV Maßnahmen zum
Schutz der Vertraulichkeit von sensiblen und besonders schutzbedürftigen Informationen, die in der Leistungsbeschreibung samt Anlagen (Teile B bis E) enthalten sind.
Diese Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe) denjenigen geeigneten Bietern über die Vergabeplattform zum Abruf zur Verfügung gestellt, die vom AG zur Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe zugelassen wor-
den sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]