Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei 14 Kreditinstituten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0262-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei 14 Kreditinstituten
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG
bei 14 Kreditinstituten
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken jeweils mit Hauptsitz in Bayern
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken jeweils mit Hauptsitz in Bayern
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Bayern und einer Sparkasse mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Bayern und einer Sparkasse mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank und bei einer Sparkasse jeweils mit Hauptsitz in Bayern
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank und bei einer Sparkasse jeweils mit Hauptsitz in Bayern
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank und einer Sparkasse jeweils mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank und einer Sparkasse jeweils mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Sparkassen jeweils mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Sparkassen
jeweils mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Bayern
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank
mit Hauptsitz in Bayern
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Hessen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank
mit Hauptsitz in Hessen
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in Schleswig-Holstein
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in Schleswig-Holstein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
- eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
- eine durch die Wirtschaftsprüferkammer anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln, der/die befugt ist, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen und als solche/r eine Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer abgegeben hat.
Dies ist durch eine Eigenerklärung gemäß Anlage 26.4. nachzuweisen.
Als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ausgeschlossen sind, selbst wenn die obigen Anforderungen erfüllt werden, jedoch Prüfungsverbände i.S.d. § 340k Abs. 2 Satz 1 HGB und Prüfungsstellen i.S.d. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB bzw. mit ihnen über ein Netzwerk nach § 319b HGB oder in sonstiger Weise verbundene Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Der Bieter/Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft bestätigt zudem in der Eigenerklärung gemäß Anlage 26.4., dass weder gegen ihn noch gegen ein Mitglied der Bietergemeinschaft noch gegen den/die jeweils verantwortliche/n Prüfungsleiter/in (m/w/d) in den letzten fünf Jahren rechtskräftige berufsaufsichtliche Maßnahmen gemäß § 68 WPO verhängt wurden.
Sofern eine solche Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, ist mittels einer selbst zu erstellenden Anlage zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme am Vergabeverfahren möglich sein soll. Es wird in einem solchen Falle im Einzelfall geprüft, ob ein Ausschluss vom Vergabeverfahren erfolgen wird.
Es gelten die nachfolgenden Eignungsanforderungen für das für den Auftrag vorgesehene Personal:
- Verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d)
Der/die jeweils verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d) (Person entsprechend § 43 Abs. 3 S. 3 WPO) ist Wirtschaftsprüfer/in.
Er/sie verfügt über eine mindestens 4-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit dem 01.01.2015 in der Planung und Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
Der/die jeweils verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d) gibt mindestens drei Prüfungen (gesetzliche Abschlussprüfungen und/oder Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG) von Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, davon mindestens zwei Prüfungen aus dem Zeitraum seit 2020 als Referenz an, die er/sie in einer Funktion als verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d) geplant und durchgeführt hat. Es sind dabei für jede Prüfung jeweils der Namen des geprüften Kreditinstitutes, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben, und die als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
Der/die jeweils verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d) ist mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW vertraut. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie die Einzelkreditprüfungen einschließlich Sicherheitenbewertungen.
Dies ist durch eine Eigenerklärung gemäß Anlage 26.5. nachzuweisen.
- Erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d)
Ein/e erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d) verfügt über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit dem 01.01.2017 in der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
Zudem ist er/sie mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW vertraut. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie die Einzelkreditprüfungen einschließlich Sicherheitenbewertungen.
Dies ist durch eine Eigenerklärung gemäß Anlage 26.6. nachzuweisen.
- Übrige Prüfer/in (m/w/d)
Jede/r übrige/r Prüfer/in (m/w/d) verfügt über eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit dem 01.01.2019 in der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
Zudem ist er/sie mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW vertraut. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie die Einzelkreditprüfungen einschließlich Sicherheitbewertungen.
Dies ist durch eine Eigenerklärung gemäß Anlage 26.7. nachzuweisen.
- Mindestens 50 % der für die jeweilige Prüfung eingesetzten Prüfer/innen (m/w/d), wobei der/die verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d) diesbezüglich nicht zu den Prüfern/Prüferinnen (m/w/d) zählt, müssen erfahrene Prüfer/innen (m/w/d) sein. Es ist ausdrücklich zulässig (neben dem/der verantwortlichen Prüfungsleiter/in (m/w/d)), auch nur erfahrene Prüfer/innen (m/w/d) einzusetzen.
- Jede zur Prüfung eingesetzte Person muss die Eignungsanforderungen mindestens einer der o.g. Prüferkategorien (verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d), erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d) oder übrige/r Prüfer/in (m/w/d)) erfüllen und ist bezogen auf die Eignung einer der Prüferkategorien zuzuordnen. Personen, die die Eignungsanforderung keiner der Kategorien erfüllen, dürfen nicht für die Prüfung eingesetzt werden.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die für die Eignung verwendete Einstufung nicht mit der im Vertrag verwendeten Prüferkategorie übereinstimmen muss. Eine Person, die für die Eignung der Prüferkategorie "erfahrene/r Prüfer/in" zugeordnet ist und die entsprechenden Anforderungen erfüllt, kann z.B. im Vertrag auch einer vom Bieter genutzten Prüferkategorie z.B. "Manager" zugeordnet sein.
Die Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des Personals sind somit zu belegen durch:
- eine Eigenerklärung des Bieters unter Verwendung der Anlage 26.4 sowie
- Eigenerklärung/en des/der verantwortlichen Prüfungsleiter/s bzw. der verantwortlichen Prüfungsleiterin/nen (m/w/d) unter Verwendung der Anlage 26.5, und
- Eigenerklärung/en des/der erfahrenen Prüfer/s bzw. der erfahrenen Prüferin/nen (m/w/d) unter Verwendung der Anlage 26.6, und ggf.
- Eigenerklärungen des/der übrigen Prüfer/s bzw. der übrigen Prüferin/nen (m/w/d) unter Verwendung der Anlage 26.7.
Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und um die Unbefangenheit des Bieters für die jeweilige aufsichtliche Prüfung sicherstellen zu können, sind über die allgemeinen Regeln zum Ausschluss einer Befangenheit nach §§ 319, 319b HGB hinaus der Abschlussprüfer und der § 44 Abs. 1 KWG-Prüfer des jeweiligen Kreditinstitutes der letzten vier Jahre als Prüfer ausgeschlossen. Ferner sind Bieter ausgeschlossen, die in den letzten vier Jahren für das jeweilige Kreditinstitut Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht haben.
Die Namen der Kreditinstitute werden gemäß den Regelungen unter Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen während der Angebotsfrist mitgeteilt.
Die Frage der Interessenskollision wird für jedes Los getrennt betrachtet.
Bei Losen, die die Prüfung mehrerer Kreditinstitute beinhalten, führt ein Interessenskonflikt bei einem der Kreditinstitute dazu, dass ein Interessenskonflikt für das komplette Los besteht und ein abgegebenes Angebot ausgeschlossen werden muss.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, dass ihm anhand der vorhandenen Informationen zu diesem Vergabeverfahren keine Interessenkonflikte bekannt sind, die eine Unbefangenheit als Prüfer gefährden können (Anlage 26.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorlage von Ausschlussgründen
In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 26.1) erklärt der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung wegen Artikel 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Es ist eine Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen (Anlage 26.2) abzugeben, mit der der Bieter u.a. erklärt, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Anlage 26.3) zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes.
Diese Anlage ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Aufgrund des am 29.07.2017 in Kraft getretenen Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) ist vor jeder Zuschlagserteilung bei Vergaben ab 30.000,00 EUR (netto) beim Bundeskartellamt (BKartA) eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen einzuholen. Die Auskunft beim Bundeskartellamt wird durch das Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G63YV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de