Omnibus-Linienverkehr mit Fahrscheinverkauf im Verkehrsverbund VRM für die Ausschreibungsleistung Wiedtal Referenznummer der Bekanntmachung: 19057-23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsvg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Omnibus-Linienverkehr mit Fahrscheinverkauf im Verkehrsverbund VRM für die Ausschreibungsleistung Wiedtal
Im Rahmen des Omnibus-Linienverkehrs werden Leistungen vergeben. Bei der Durchführung der Linienfahrten sind Fahrscheine des VRM-Tarifs sowie bei grenzüberschreitenden Verkehren die Fahrscheine der benachbarten Verkehrsverbünde zu verkaufen und Einstiegskontrollen durchzuführen. Der Umfang der Leistungen in Bezug auf die zu erbringenden Kilometer, Leistungszeiten und Einsatztage der einzelnen Lose ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere den Umlaufplänen und dem Angebotsformular.
Streckenlos 1
Kreis Neuwied (Wiedtal)
Die Leistungen von Los 1 umfassen insgesamt 10 Umläufe mit einer Gesamt-Kilometerleistung von 312.356 km/Jahr. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die zu erbringenden Kilometer, Leistungszeiten und Einsatztage der einzelnen Lose ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere den Umlaufplänen und dem Angebotsformular.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2026 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 12.12.2026). Der Leistungsbeginn ist auf den 10.12.2023 festgelegt.
Durch übereinstimmende, schriftliche Erklärung der Vertragsparteien, die bis zum 01.12.2025 abzugeben ist, kann der Vertrag einmalig um drei Jahre bis zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2029 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 08.12.2029) verlängert werden.
Streckenlos 2
Kreis Neuwied (Wiedtal)
Die Leistungen von Los 2 umfassen insgesamt 9 Umläufe mit einer Gesamt-Kilometerleistung von 298.170 km/Jahr. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die zu erbringenden Kilometer, Leistungszeiten und Einsatztage der einzelnen Lose ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere den Umlaufplänen und dem Angebotsformular.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2026 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 12.12.2026). Der Leistungsbeginn ist auf den 10.12.2023 festgelegt.
Durch übereinstimmende, schriftliche Erklärung der Vertragsparteien, die bis zum 01.12.2025 abzugeben ist, kann der Vertrag einmalig um drei Jahre bis zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2029 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 08.12.2029) verlängert werden.
Streckenlos 3
Kreis Neuwied (Wiedtal)
Die Leistungen von Los 3 umfassen insgesamt 6 Umläufe mit einer Gesamt-Kilometerleistung von 173.715 km/Jahr. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die zu erbringenden Kilometer, Leistungszeiten und Einsatztage der einzelnen Lose ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere den Umlaufplänen und dem Angebotsformular.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2026 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 12.12.2026). Der Leistungsbeginn ist auf den 10.12.2023 festgelegt.
Durch übereinstimmende, schriftliche Erklärung der Vertragsparteien, die bis zum 01.12.2025 abzugeben ist, kann der Vertrag einmalig um drei Jahre bis zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2029 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 08.12.2029) verlängert werden.
Streckenlos 4
Kreis Neuwied (Wiedtal)
Die Leistungen von Los 4 umfassen insgesamt 5 Umläufe mit einer Gesamt-Kilometerleistung von 52.380 km/Jahr. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die zu erbringenden Kilometer, Leistungszeiten und Einsatztage der einzelnen Lose ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere den Umlaufplänen und dem Angebotsformular.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2026 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 12.12.2026). Der Leistungsbeginn ist auf den 10.12.2023 festgelegt.
Durch übereinstimmende, schriftliche Erklärung der Vertragsparteien, die bis zum 01.12.2025 abzugeben ist, kann der Vertrag einmalig um drei Jahre bis zum Ablauf des Vortags des Winterfahrplanwechsels im VRM im Jahr 2029 (nach derzeitiger Planung voraussichtlich mit Ablauf des 08.12.2029) verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist) - ein Nachweis über die Eintragung ist auf Aufforderung im Vergabeverfahren vorzulegen;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer gültigen personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. eine beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftslandes (Betriebssitz des Unternehmens) - ein entsprechender Nachweis über das Bestehen der Genehmigung/Konzession ist auf Aufforderung im Vergabeverfahren vorzulegen;
- Vorlage einer ausgefüllten Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - auf Aufforderung ist im Vergabeverfahren ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters) vorzulegen.
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 3 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden unter Angabe des Versicherungsunternehmens und der konkreten Deckungssummen bzw. eine Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung nach Vertragsschluss abgeschlossen wird bzw. ein entsprechender Vertrag angepasst und für die gesamte Vertragsdauer aufrechterhalten wird;
- Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
Die Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards.
- Eigenerklärung zum Fuhrpark, der bei der Auftragsdurchführung (je Los) zum Einsatz kommen soll;
- Auf Aufforderung: Vorlage von Kopien der Fahrzeugzulassungen (außer bei Neuanschaffungen);
- Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich bzw. aktuell beschäftigten Mitarbeiter (Angaben zu den Jahren 2021, 2022 und aktuell);
- Referenzen betreffend vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren
- Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die Durchführung von Omnibus-Linienverkehr gemäß § 42 PBefG mit Fahrscheinverkauf mit einer Vertragsdauer von mindestens zwei Jahren. Die Referenz ist in einer Eigenerklärung anzugeben und zusätzlich anhand eines den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts vom Referenzgeber zu bestätigen.
Es können nur Bieter den Zuschlag erhalten, die anhand der vorbeschriebenen Kriterien in der Lage sind, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Außerdem können nur solche Bieter den Zuschlag erhalten, die mit der Abgabe des Angebots erklären, dass sie die Regelungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Integritätsvertrages akzeptieren und auf gesonderte Aufforderung eine ausgefüllte und unterzeichnete Fassung des Integritätsvertrages einreichen werden.
Die vereinnahmten Gelder aus dem Verkauf von Fahrscheinen oder sonstiger geldwerter Dinge, z. B. Fahrplanbücher, sind Eigentum des Auftraggebers.
Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt anhand eines mit dem Angebot anzubietenden Kilometergeldes gemäß Umlaufplan des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erhält hierzu vom Auftraggeber monatlich jeweils zum Ende des Monats per E-Mail eine fertig erstellte Abrechnung. Darin berücksichtigt sind alle Festleistungen sowie auch Tagesvergaben, Vergütungen für zusätzlich übernommene einzelne Fahrten, aber auch Abzüge bei Fahrtausfüllen. Nach Erhalt dieser Daten prüft der Auftragnehmer die Abrechnung auf Vollständigkeit / Richtigkeit. Sofern der Auftraggeber binnen 3 Werktagen keine andere Nachricht erhält, gilt die Abrechnung vom Auftragnehmer als akzeptiert. Mit der geplanten Umstellung auf ATRON-Drucker erfolgt eine Verrechnung mit den monatlichen Fahrgeldeinnahmen. Die Zahlung erfolgt unter Berücksichtigung möglicher Abschlagszahlungen als Überweisung an den Auftragnehmer.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDCU4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.