Rahmenvertrag über Fahrradlaeasing für Mitarbeitende des Kreises Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31-22422
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Fahrradlaeasing für Mitarbeitende des Kreises Paderborn
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Beschäftigten durch Entgeltumwandlung die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an die Beschäftigten des Kreises Paderborn zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getreten. Der Kreis Paderborn beabsichtigt mit der Einführung des Fahrradleasings ein neues Angebot für seine anspruchsberechtigten Beschäftigten zu schaffen.Im Rahmen einer Fahrradüberlassung stellt der Kreis Paderborn den anspruchsberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung bis 25 km/h – sog. Pedelecs – zur dienstlichen und privaten Nutzung auf Grundlage des TV-Fahrradleasing zur Verfügung. Dem Kreis Paderborn sind dabei von dem Auftragnehmer (nachstehend Leasinggesellschaft genannt) alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Leasing-geschäft, insbesondere auch die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenab-wicklungsprozesse (im folgenden „Zusatzleistungen“ genannt) in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Leasinggesellschaft koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt da-für ein Partnerunternehmen und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Das Leasing sowie die flankierenden Zusatzleistungen werden als Komplettpaket vergeben. Es werden nur Bestellungen von werksneuen Fahrrädern im Sinne des § 63 a Stra-ßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) möglich sein. Der Kreis Paderborn schließt für jedes von einer beschäftigten Person bestellte Fahr-rad einen Einzel-Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft als Leasinggeberin ab. Die Einzel-Leasingverträge werden für eine Dauer von 36 Monaten geschlossen. Korrespondierend schließt der Kreis Paderborn für diese Fahrräder einen Überlas-sungsvertrag mit der beschäftigten Person, in welchem deren Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt werden. Der Rahmenvertrag wird über eine Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Er begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers (des Leasinggebers) auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Voraussichtlich werden über den Vertragszeitraum ca. 15 % der anspruchsberechtig-ten Beschäftigten des Kreises Paderborn das Leasingangebot in Anspruch nehmen. Diese Mengenangabe ist eine unverbindliche Schätzung, die sowohl unter- als auch überschritten werden kann. Der Kreis Paderborn hat zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 830 Beschäftigte, welche die tarifvertraglichen Anspruchsvoraussetzungen für das Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung erfüllen. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt eine Entgeltumwandlung auch für Beamtinnen und Beamte rechtlich zulässig sein sollte, ist eine Ausdehnung auf diese Personen-gruppe möglich (ca. 300 Personen). Der Rahmenvertrag soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung -vsl. April 2023 beginnen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (b-Unterlagen der Vergabeunterlagen).
Sofern während der Vertragslaufzeit eine Entgeltumwandlung auch für Beamtinnen und Beamte rechtlich zulässig sein sollte, ist eine Ausdehnung auf diese Personengruppe möglich (ca. 300 Personen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.