Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Gerüstbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Gerüstbauarbeiten
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wurde vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet.
Ausgeschrieben sind die Gerüstbauarbeiten für den Flach- und den Hochtrakt.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Gerüstbauarbeiten am Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg:
Zur Ausführung kommt eine Konstruktion als Stahlrahmen-, Modulgerüst aus vorgefertigten Bauteilen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Feldlängen und Rahmenhöhen nach Standardgrößen des Systemherstellers.
Lastklasse: 4 mit 3,0 kN/m2
Breitenklasse: W 06 bis 90,0 cm Gangbreite
Material: Stahl verzinkt
Die Einrüstung erfolgt in enger Abstimmung mit der Montage der anschließenden Fassadenbauarbeiten in einzelnen Fassadenabschnitten. Diese können sowohl horizontal als auch vertikal gegliedert sein. Das Gebäude gliedert sich grob in zwei Bereiche:
1. der Hochtrakt als 8-geschossiges Bestandsgebäude aus Stahlbeton
2. der Flachtrakt als 1-geschossiger Neubau aus Stahlbeton
die beide für die Fassaden-, Dach- und Entwässerungsarbeiten sowie auf dem Hochtrakt zusätzlich für die Befahranlagen eingerüstet werden.
Beide Gebäudeteile werden großflächig mit Doppelfensterelementen, Pfosten-Riegel-Fassaden aus Aluminium als transparente Bauteile und mit vorgehängten hinterlüfteten Fassadenelemente aus Glas-Alu-Konstruktionen versehen Gerüststellungen für Fassadenarbeiten:
Für beide Gebäudeteile werden umlaufende Fassadengerüste für die Montage der Unterkonstruktionen der Fensterelemente und die Montage der vorgehängten hinterlüfteten Fassaden erstellt.
In den Fensterbereichen beider Gebäudeteile werden die Gerüste nach Montage der Unterkonstuktion für die Fensteranlagen sowie diverser Brandschutzkonstruktionen abgebaut. Die Gerüstbauteile für die vorgehängten hinterlüfteten Fassaden bleiben bis zur Fertigstellung der VHF-Fassaden stehen.
Es ist eine enge Abstimmung bei der Gerüstkonzeptionierung und vor dem Aufbau mit dern Gewerken AN Fenster und VHF-Fassaden, AN Dachabdichtung sowie im Bauablauf für die Leitungsführung der außenliegenden Entwässerungsletungen erforderlich.
Der Abstand des Gerüstes vor den Fassaden beträgt zwischen 30 und 80 cm je nach Einbauort und wird ebenfalls in den Einzelpositionen vermerkt. Der zeitliche Ablauf der Gerüstdemontage richtet sich nach der Arbeitstaktung der Fassaden- und Fensterbauarbeiten:
Ein zusätzlicher Dachfangschutz ist vorgesehen, da es sich um Flachdächer handelt, und die oberste Gerüstlage mehr als 50,0 cm unterhalb der OK-Attikaabdeckung liegt. An der Südfassade des Gebäudes wird ein Material- und Personenaufzug mit Absetzbühnenturm vorgesehen. Für die Beförderung von Material in die Geschosse muss der Aufzug auf die Geschossebenen angepasst aufgestellt werden.
Für die Überbrückung von Gebäudeeingängen, Einbringöffnungen oder Dachflächen u.ä., die von Stützenstellungen freizuhalten sind, kommen Überbrückungsträger in Form von Gitterträgern, Fachwerkträgern zum Einsatz.
Die Gerüststellung erfolgt erst nach Vorlage des statischen Nachweises einschl. Verankerungsplan (in Abstimmung mit dem beauftragten Fassadenbauer).
Bei dem v.g. Zeitraum handelt es sich um die Termine für den Aufbau des Gerüstes. Die Standzeit richtet sich nach dem Fortgang der Ausbaugewerke.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen:
-Angaben zu Registereintragungen
-Angaben zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
-Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Formblatt 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen:
-Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
-Angaben zu Arbeitskräften
Formblatt 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen:
-Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Ein Anwesenheitsrecht der Bieter und/oder ihrer Bevollmächtigten sieht § 14 EU VOB/A nicht vor. Die wesentlichen Ergebnisse der Submission werden allen Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt (§ 14 EU Abs. 6 VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.