CT-Gepäckprüfanlagen EDSCB-C3 vom Typ HI-SCAN 6040cTIX Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.19 - 0783/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]713
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
CT-Gepäckprüfanlagen EDSCB-C3 vom Typ HI-SCAN 6040cTIX
CT-Gepäckprüfanlagen EDSCB-C3 vom Typ HI-SCAN 6040cTiX (Smith Detection) für verschiedene Flughäfen, Austausch der Altgeräte 6040aTiX und Einbettung in bereits vorhandene Peripherie an den Standorten, Schulungen des Personals
24x HI-SCAN 6040cTiX (Smith Detection) inkl. Austausch und Verbringung der vorhandenen Geräte sowie Schulung des Personals
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die an den Flughäfen innerhalb der Fluggastkontrollstellen eingesetzten Gepäckprüfanlagen vom Typ HI-SCAN™ 6046 si und HI-SCAN 6040aTiX für die Kontrolle des mitgeführten Handgepäcks wurden aus einer mit der Fa. Smiths Detection Germany geschlossenen Rahmenvereinbarung beschafft und sollen nun durch HI-SCAN 6040cTiX CT-Geräte ersetzt werden. Diese sollen anstelle der bisher vorhandenen Geräte in die bereits vorhandene Peripherie und Kontrolllinien eingebaut werden. Ziel ist eine Steigerung des Sicherheitsniveaus und eine Steigerung der Effizienz der Luftsicherheitskontrolltechnik zu Beginn des Sommerreiseverkehrs 2023, auch weil die während der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verloren gegangenen Luftsicherheitsassistenten bis heute nicht ersetzt werden konnten.
Das CT-Gerät muss in die vorhandene Peripherie der Kontrollspuren von Smith Detection integrierbar sein. Ein Bedarf die komplette Kontrollspur auszutauschen besteht nicht, insbesondere da die Beschaffung einer kompletten Kontrollspur unwirtschaftlich im Vergleich dazu wäre, nur die Geräte auszutauschen.
Weiterhin ist der Austausch der GPAs kurzfristig (bis zum Sommerreiseverkehr) umsetzbar, ein Aufbau neuer Kontrolllinien vor dem geplanten Einsatzzeitpunkt voraussichtlich nicht mehr möglich.
CT Geräte eines anderen Herstellers in die Kontrolllinien von Smith Detection einzubauen, ist nicht möglich. Die verlässliche Funktionalität im Zusammenwirken kann nicht garantiert werden kann.
Die Wannen sind Bestandteil der Zertifizierung der eingesetzten Gepäckprüfanlage. Die vorhandenen, zu den in den vorhandenen Kontrolllinien integrierten Wannenrückfördersystemen passenden Wannen können nicht ohne weiteres in Gepäckprüfanlagen anderer Hersteller eingesetzt werden. Hierzu wäre vorher eine Neuzertifizierung durch den Hersteller der Gepäckprüfanlage in Verbindung mit den vorhandenen Wannen durchzuführen. Im Anschluss müsste die für neu zertifizierte Kombination von Gepäckprüfanlage und Wanne die nationale Zulassung erwirkt werden. Ob die Kombination aus vorhandener Wanne und Gepäckprüfanlage des anderen Herstellers die Zertifizierung schafft, ist ungewiss.
Weiterhin entsteht durch das Auswechseln der Gepäckprüfanlage gegen eine andere Type eine neue Maschine nach der Maschinenrichtlinie (MaschRL), für welche dann eine neue CE-Konformitätserklärung abgegeben werden muss. Es besteht keine Verpflichtung der ehemaligen Auftragnehmerin zur Lieferung notwendiger Unterlagen über die Komponenten der Maschine, sodass es einem Dritten nicht möglich sein wird, für eine mit bestehenden Komponenten errichtete Handgepäckkontrolllinie eine CE-Konformitätserklärung abzugeben.
Die von der Fa. Smiths Detection angebotene EDS-CB HI-SCAN 6040cTiX ist die für das erfüllen des EU-Standards C3 entwickelte Nachfolgerin der früher angebotenen HI-SCAN 6040aTiX. Die HI-SCAN 6040cTiX kann 1:1 in Kontrollspuren integriert werden, in welchen bislang die HI-SCAN 6040aTiX integriert waren, aber auch in solche, welche mit den ohne automatische Detektion arbeitenden Hi-SCAN 6046i/si ausgestattet waren. Alle vorgenannten Hi-SCAN-Geräte verfügen über vergleichbare Interfaces zur Anbindung der Förderstrecken. Da. Fa. Smiths Detection verfügt über alle notwendigen Unterlagen, um für die möglichen Kombinationen von Förderstrecken und GPA-Typen die CE-Konformitätserklärungen erstellen zu können.
Daher kommen für den durchzuführenden Ersatz der konventionellen Gepäckprüfanlage durch automatisch detektierende EDSCB nur die Geräte des Typs HI-SCAN 6040cTiX der Herstellerin Fa. Smiths Detection Germany in Frage.
Die Herstellerin Smiths Detction Germany vertreibt ihre Produkte ausschließlich selbst und kommt entsprechend nur selbst als mögliche Auftragnehmerin in Frage, sodass ein Verhandlungsverfahren gem. §14 Abs. 4 Nr. 2 VGV durchzuführen ist und keine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CT-Gepäckprüfanlagen EDSCB-C3 vom Typ HI-SCAN 6040cTIX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.