Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen in und am Dortmunder U Referenznummer der Bekanntmachung: L243/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen in und am Dortmunder U
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen in und am Dortmunder U (U-Turm) gemäß Leistungsbeschreibung.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
Für die aufgeführten Objekte wird ein Wach- und Sicherheitsdienst mit ausgeprägtem kundenorientiertem und servicebewusstem Auftreten benötigt.
Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Leistung die Sicherheit der ausgestellten Exponate, die Sicherheit und den ungestörten Betrieb im und ums Objekt sowie die Sicherheit der Besucher*innen und der dort Beschäftigten, entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzeptes.
Im Rahmen der Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes ist in Absprache mit dem Auftraggeber bzw. seinen Ansprechpartnern aus dem Bereich Personal, Kuration und Sicherheit eine konkrete Planung der Wachkräftepositionierungen innerhalb der Ausstellungsfläche zu berücksichtigen.
Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Beschäftigten keine hoheitlichen Tätigkeiten wahrnehmen; sie üben ihre Tätigkeiten im Rahmen der Jedermannsrechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während ihres Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen wie z. B. Quarzsandhandschuhen ist ebenfalls untersagt.
Von Gewaltanwendungen ist grundsätzlich abzusehen.
Bei sicherheitsrelevanten Meldungen oder Verdacht einer kriminellen Handlung sowie in sonstigen Notfällen ist umgehend die Polizei, Feuerwehr bzw. der Rettungsdienst zu alarmieren und einzuweisen. Darüber hinaus leitet der Wach- und Sicherheitsdienst Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits eingetretener Schäden oder Störungen ein, leitet die jedermann zumutbaren Sofortmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten ein. Er übernimmt die Warnung der Anwesenden und räumt bei Bedarf das Gebäude. Des Weiteren ist umgehend der Auftraggeber bzw. eine andere vom Auftraggeber benannte Person von diesen Sachverhalten sowie bei erheblichen technischen und infrastrukturellen Problemen zu informieren.
Der Auftragnehmer kontrolliert mehrmals täglich bei den Kontrollgängen durch und ums Gebäude, ob alle Rettungswege freigehalten werden. Es ist ebenfalls darauf zu achten, dass Türen nicht durch Keile o. ä. blockiert sind und Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Sicherheitsbeleuchtung, Rauchmelder, Feuerschutz- oder Rauchschutztüren etc.) vorhanden und funktionstüchtig sind. Mängel an den Brandschutzeinrichtungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Wach- und Sicherheitsdienst beantwortet zudem einfache Fragen der Besucher*innen nach den Örtlichkeiten.
Zudem achtet er auf das äußere Erscheinungsbild des Einsatzortes und trägt aktiv dem Gelingen der Veranstaltungen bei, indem er z. B. Gegenstände wie Müll, leere Flaschen oder Becher am und um den Veranstaltungsort herum, entsorgt.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität zu erbringen.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt voraussichtlich am 01.10.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
-Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, der Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Als zulässig gelten nur Unternehmen, die über einen jährlichen Mindestgesamtumsatz von 2 Mio. EUR verfügen.
-Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate).
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
-- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
-Nachweis der Bewachungserlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung
-Abgabe von mindestens fünf Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Aufträge im Bereich der Sicherheitsleistungen der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022). Der Ausführungs-zeitraum jeder Referenz muss mindestens 1 Jahr betragen. Als vergleichbar gelten Aufträge im Bereich Sicherheitsdienstleistungen: Museen, Ausstellungshäuser, Kulturinstitutionen, Kunst-messen, oder Referenzen mit einem vergleichbaren Versicherungsvolumen (Versicherungswert: mindestens 150.000.000,00 EUR).
Die Referenzen sollen unter der Angabe des Tätigkeitsfelds, der Auftragssumme, des Auftrag-gebers, der Leistungsart und des Leistungszeitraumes nebst Benennung von Ansprechpart-ner*innen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angabe, ob die Leistungen als voll-ständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen er-bracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derarti-gen Dritten angegeben werden. Benennung von Unterauftragnehmer*innen und Vorlage ent-sprechender Verpflichtungserklärungen.
-Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens gemäß der aktuellen DIN 77200 in der aktuellen Fassung.
-Erklärung über den Aufbau der Unternehmensführung, der erkennen lassen muss, dass er auf die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gerichtet ist; den Unterlagen ist ein entspre-chendes Organigramm mit dazugehörigen Stellenbeschreibungen beizufügen.
-Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
hiervon müssen abgedeckt sein (pro Schadensfall):
- Personenschäden (für die einzelne Person) 1.000.000,00 EUR
- Sachschäden inklusive Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen 5.000.000,00 EUR
- Verlust von Schlüsseln und Transpondern 250.000,00 EUR
- Vermögensschäden insb. gem. des Bundesdatenschutzgesetzes 250.000,00 EUR
- Verlust bewachter Sachen 5.000.000,00 EUR
- Umwelthaftpflichtschäden 2.500.000,00 EUR
-Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens gemäß der aktuellen DIN ISO 9001 (Existenz eines Qualitätsmanagementsystems)
-24/7 telefonische Erreichbarkeit
-Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) in der aktuellen Fassung. Entsprechend erforderliche Erklärungen und Nachwei-se sind von den Bietern abzugeben.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Des Weiteren werden von den Bietern Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (zwingende Ausschlussgründe aufgrund von Straftaten und fakultative Gründe) verlangt.
Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft weiterhin erforderlich:
Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt, alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften und die Angebotsangaben erfüllen und akzeptieren.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TV gG-NRW). Entsprechend erforderliche Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD99X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße inner-halb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]