Verwertung von Sandfanggut und Spülschlämme Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2023-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Sandfanggut und Spülschlämme
Verwertung des auf den beiden Düsseldorfer Kläranlagen und dem Kanalbetrieb anfallenden Sandfangguts und Spülschlämme.
Stadtentwässerungsbetrieb
Klärwerk Düsseldorf-Nord
Isseldyk 60
40667 Meerbusch;
Stadtentwässerungsbetrieb
Klärwerk Düsseldorf-Süd
Auf dem Draap 15
40221 Düsseldorf;
Stadtentwässerungsbetrieb
Kanalbetriebshof
Auf dem Draap 17
40221 Düsseldorf.
Geschätzte Gesamtmengen:
KBH: 800 Mg;
KWS: 350 Mg;
KWN: 500 MG.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre und beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2025. Seitens des Auftragsgebers besteht die Option, den Vertrag um 2 Jahre (01.01.2026 bis 31.12.2027 zu verlängern.
Die Entscheidung zur optionalen Verlängerung obliegt dem Auftraggeber. Dieser wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages in Textform mitteilen, ob er den Rahmenvertrag verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angebotsschreiben, LV mit Preisen, Name und Anschrift des Bieters sowie Ansprechpartner mit Email und Telefonnummer; - ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe.
Siehe Vordruck ZV6: Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe: für Personenschäden 5 Mio EUR und für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 2 Mio EUR sowie für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro.
- ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich; - ZV 4 Eignungsleihe_Unterauftrag, sofern erforderlich, - ZV 5 Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe, sofern erforderlich. - Siehe Vordruck ZV6: - Benennung des Zwischenlagers und des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten; - Beschreibung der Verwiegung; - Beschreibung des technischen Verfahrens (Aufbereitung, Verwertung etc.); - Anlagenkapazität und Laufzeit; - Nachweis erforderlicher Genehmigungen; - Darstellung der Entsorgungssicherheit für Stillstände der Anlage oder Revisionszeiten, hier zählt auch ein Ort als Zwischenlager mit ausreichender Kapazität; - Entfernung zur abschließenden Verwertungsanlage oder des Anlieferortes der Container durch den SEBD (dieser darf im Mittel nicht weiter als 40 km entfernt von den drei Anfallstellen liegen).
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung (Klärwerk Düsseldorf-Nord, Frau Dr. Brodeßer: 0211-89 93657 bzw. Klärwerk Düsseldorf-Süd, Herr Brockof: 0211-89 97414) vorgenommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.