Sprockhöveler Straße - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 66.307.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.witten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sprockhöveler Straße - Projektsteuerung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Straßenbaumaßnahmen im Zuge des Umbaus an der Sprockhöveler Straße in Witten. Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9 in zwei Beauftragungsstufen (Teilleistungen der Stufen 1 bis 3 und die Stufen 4 und 5) vergeben werden. Als besondere Leistung sollen eine Begleitung eines Steuerungsgremiums und verschiedene Leistungen zum Projektmanagement bei Infrastrukturprojekten (AHO Heft 19 Nr.10) mit beauftragt werden. Ebenso die Zurverfügungstellung und das Betreiben eines Projektkommunikationssystems
Sprockhöveler Straße 58453 Witten
Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9 in zwei Beauftragungsstufen (Teilleistungen der Stufen 1 bis 3 und die Stufen 4 und 5) vergeben werden.
Die zugrunde liegende Baumaßnahme ist eine Kooperation:
- des Tiefbauamtes (TBA) der Stadt Witten,
- der Entwässerung Stadt Witten (ESW) und
- der Stadtwerke Witten (SWW).
Das TBA wird die Sprockhöveler Straße auf ca. 1 km Länge komplett ausbauen (Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen und Baumbeete). In diesem Zuge wird die ESW zwei neue Kanäle verlegen und die SWW verschiedene Versorgungsleitungen (Strom, Gas und Wasser) erneuern bzw. erstmalig verlegen. Somit besteht das Vorhaben "Umbau Sprockhöveler Straße" aus folgenden drei Teilprojekten:
TP 1: Straßenbau (TBA - Stadt Witten)
TP 2: Kanalbau (ESW)
TP 3: Versorgungsleitungsbau (SWW)
Da die Baumaßnahme aus drei Teilprojekten besteht, die von drei unterschiedlichen Parteien betreut werden, ist die Steuerung und Koordinierung dieses Großprojektes von wichtiger Bedeutung.
Ziel ist es, die Baumaßnahmen reibungslos und effizient unter Beachtung der Schnittstellen zwischen den Teilprojekten abzuwickeln und die jeweiligen Kosten-, Termin- und Qualitätsvorgaben zu erreichen.
Ziel der Planungen ist eine zukunftsfähige Umgestaltung der Sprockhöveler Straße. Hierbei wurden die Anforderungen der nichtmotorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmer, in dem durch Wohnbebauung und Gewerbe geprägten Abschnitt der Bundesstraße B226, berücksichtigt.
Folgende Baukosten (Netto) sind dem Angebot zugrunde zu legen:
- TBA: 8.700.000,00 EUR
- ESW: 8.000.000,00 EUR
- SWW: 3.700.000,00 EUR
Start der Leistungserbringung erfolgt sofort nach der Beauftragung.
Die Ausschreibung der gemeinsamen Baumaßnahme soll in 2023 erfolgen, gefolgt vom Baubeginn am 01.07.2024. Die Bauzeit kann aktuell nur grob auf 48 Monate geschätzt werden.
Dem Auftragnehmer werden die folgenden Projektsteuerungsleistungen übertragen, und zwar für die Teilprojekte Straßenbau (TBA), Kanalbau (ESW) und Versorgungsleitungsbau (SWW).
Dabei umfassen die dem Auftragnehmer übertragenen Projektsteuerungsleistungen zunächst:
1) Grundleistungen:
- Leistungsbild "Projektsteuerung" gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9:
o Teilleistungen aus den Projektstufen 1 und 2
o Projektstufen 3-5 (alle Handlungsbereiche und Teilleistungen ohne Teilleistung 3B2)
2) Besondere Leistungen
- Begleitung eines Steuerungsgremiums
- Zurverfügungstellung und Betreiben eines Projektkommunikationssystems
- Ergänzende Leistungsbilder gemäß AHO-Heft Nr. 19, Kap. 10 (Projektmanagement bei Infrastrukturvorhaben):
o Konzeptphase gem. Kap. 10.3: Stakeholderanalyse gem. Ziff. 10.3.5.4 (S. 200),
o Terminrahmenplanung gem. Ziff. 10.3.5.7
o Risikoanalyse gem. Ziff. 10.3.5.8 (S. 202)
o Koordination gem. Kap 10.4: Modul 1 (Vorbereitendes Koordinationsmanagement) und.
o Multiprojektmanagement gem. Ziff. 10.6 mit Verweis auf Kap. 4 (Projektstufen 1 bis 3 und 4 bis 5 gem. Kap 4, Seiten 65 und 66)
o Stakeholdermanagement gem. Ziff. 10.7 mit Verweis auf Kap. 3 (Projektstufen 1 bis 3)
Folgende Leistungen werden optional ausgeschrieben
- Koordination gem. Kap 10.4: Modul 2 (Operatives Koordinationsmanagement) (S. 207)
- Stakeholdermanagement gem. Ziff. 10.7 mit Verweis auf Kap. 3 (Projektstufen 4-5)
- Risikomanagement (AHO Heft 19 Nr. 5) als ergänzendes Leistungsbild
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Höcker Project Managers GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMUY1R8LBQWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.