Rahmenvereinbarungen Support Online-Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2023/MO/JW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medienanstalt-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen Support Online-Veranstaltungen
Die Rahmenverträge beinhalten den technischen Support bei digitalen Veranstaltungen für die Angebote Eltern und Medien, Medienscouts NRW, Medienbox NRW und Campusradio der Landesanstalt für Medien NRW (Los 1) sowie die Konzeption und Durchführung von Seminaren zu Medienthemen für die Angebote Medienbox NRW und Campusradio der Landesanstalt für Medien NRW (Los 2). Die Laufzeit der Rahmenverträge beläuft sich zunächst auf ein Jahr für den Zeitraum von 08/2023 bis 07/2024 mit einer (optionalen) Verlängerung um ein weiteres Jahr für den Zeitraum von 08/2023 bis 07/2025.
Technischer Support bei Online-Veranstaltungen der Landesanstalt für Medien NRW
Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 40221 Düsseldorf
Die Rahmenverträge beinhalten den technischen Support bei digitalen Veranstaltungen für die Angebote Eltern und Medien, Medienscouts NRW, Medienbox NRW und Campusradio der Landesanstalt für Medien NRW (Los 1) sowie die Konzeption und Durchführung von Seminaren zu Medienthemen für die Angebote Medienbox NRW und Campusradio der Landesanstalt für Medien NRW (Los 2). Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
Abstimmung Konzeption und Durchführung von Online Veranstaltungen der Landesanstalt für Medien NRW
Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 40221 Düsseldorf
Abstimmung, Konzeption und Durchführung von Online Veranstaltungen der Landesanstalt für Medien NRW. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber verlangt, dass die Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzugeben.
Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Auf dem Vordruck Eignungsanforderungen hat der Bewerber (wahrheitsgemäß) zu erklären, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss der Verpflichtungen aus dem ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Der Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist dann als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Der Vordruck Eignungsanforderungen ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Der Bewerber muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber in dem Vordruck Eignungsanforderungen die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen (= Festangestellte und in Vollzeit Beschäftigte) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 - 2022 anzugeben.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mind. drei (3) aussagekräftigen Unternehmensreferenzen. Aus den Unternehmensreferenzen muss sich ergeben, dass der Bieter bereits in der Vergangenheit nach Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Dazu hat der Bieter in dem Vordruck Eignungsanforderungen möglichst genau mit den dort geforderten Angaben zu beschreiben.
Die Unternehmensreferenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Unternehmensreferenzen müssen sich auf technische Supportleistungen bei Online-Veranstaltungen (Los 1) und Abstimmung, Konzeption und Durchführung von Online-Veranstaltungen (Los 2) beziehen.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Diese Angaben sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über diese Plattform.
Die Öffnung der Angebote wird durch mindestens zwei Mitarbeiter der Landesanstalt für Medien NRW erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt alle Informationen zu dem Vergabeverfahren, die - ggf. fortgeschriebenen Vergabeunterlagen sowie Bewerber- und Bieterinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information etwaiger Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Für die Abgabe eines Angebots sind ausschließlich diejenigen Formblätter und
Vordrucke zu verwenden, welche der Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung stellt, sofern in den Bewerbungsbedingungen nicht ausdrücklich anderes gestattet ist (z. B. die Erstellung einer eigenen Unterlage).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC86Z34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 ff. GWB. Nach § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.