TGA-Planung Sanierung und Erweiterung GHS Hackenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 664/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42849
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.remscheid.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Sanierung und Erweiterung GHS Hackenberg
Die Stadt Remscheid beabsichtigt die Sanierung des Schulgebäudes der Gemeinschaftshauptschule (GHS) Hackenberg. Ziel der Maßnahme soll es sein, dass das Schulgebäude der GHS Hackenberg wieder in einen Zustand überführt wird, der dem heutigen baulichen Standard entspricht.
Hierfür wurden verschiedene finanzielle Fördermaßnahmen vom Land beantragt und zur Umsetzung der Maßnahmen zwischenzeitlich bereitgestellt. Ziel ist es, dass die verschiedenen Einzelmaßnahmen zusammen gebündelt und als eine Gesamtsanierungsmaßnahme umgesetzt werden.
Weiterführend soll der aktuellen, beengten Raumsituation sowie den steigenden Anmeldezahlen Rechnung getragen werden und das Schulgebäude mit einem Anbau / Neubau erweitert werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 6 zu o.g. Maßnahme, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Remscheid
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme "Sanierung und Erweiterung GHS Hackenberg". Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
- Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
- Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
- Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
- Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen,
- Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Anlagengruppe 6: Fördertechnik.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Die Beauftragung von besonderen Leistungen ist zunächst nicht vorgesehen. Den Beauftragungsumfang für die Grundleistungen regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Die angegebene Vertragslaufzeit ist vorläufig. Ein Rahmenterminplan wird gemeinsam mit dem Auftragnehmer, dem Architekten und den weiteren Fachplanern im Rahmen der Leistungsphase 1 abgestimmt. Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt als einheitliche Beauftragungsstufe weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Die in Abschnitt II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit betrifft die Zeit bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1) der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Studiennachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen für die TGA-Planung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 1 bis 3 und hierfür mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 410 bis 430 (entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.06.2018 beendet und auch die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 1, 2 und 3 lag nicht vor dem 01.06.2018.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage bereitgestellten Bieter-Referenzformular (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse).
2. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen für die TGA-Planung der Anlagengruppen 4 und 5 (ELT) in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 und hierfür mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 440 und 450 (entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.06.2018 beendet und auch die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 4 und 5 lag nicht vor dem 01.06.2018.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage bereitgestellten Bieter-Referenzformular (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse).
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell, in folgenden Mitarbeitergruppen:
a) Ingenieur:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
b) Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
c) Ingenieur:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
d) Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt
Zu Ziffer 1 und zu Ziffer 2 müssen die nachgewiesenen Bieterreferenzen, die jeweils alle oben genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit in der jeweiligen Referenzkategorie erfüllen, zumindest in Summe die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bieter als ungeeignet.
Zu Ziffer 3: Mindestanforderung an die Eignung ist außerdem eine Mitarbeiterzahl (Vollzeitstellenäquivalent) von jeweils nicht unter 3,00 qualifizierten festen Mitarbeiter/innen (Ingenieur:innen und Techniker:innen jeweils zusammengerechnet) sowohl für die Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) als auch für die Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Nachrichtentechnik (oder vergleichbar), und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
2.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6XG9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]