Projektmanagementleistungen für den neuen Verwaltungssitz der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awrm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagementleistungen für den neuen Verwaltungssitz der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Die AWRM plant, auf dem Grundstück der Bahnhofstraße 64 in 71332 Waiblingen das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1909 zu sanieren und einen neuen Anbau als neuen Verwaltungssitz zu errichten. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Projektmanagementleistungen (Projektleitung und Projektsteuerung, alle Projektstufen und alle Handlungsbereiche der AHO) für den neuen Verwaltungssitz. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Näheres zu den zu vergebenden Leistungen und zur stufenweisen Beauftragung ist im Vergabeleitfaden und im Vertragsentwurf geregelt.
Waiblingen
Siehe II. 1.4)
Verlängerung bei Verzögerung des Bauprojekts
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formal ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag vorliegt und die alle Mindestanforderungen erfüllen, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen der Vergabestelle.
Sollten diese Voraussetzungen bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die vier zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl nach folgenden Kriterien erzielen:
Es können nur Punkte für Referenzen erzielt werden, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Referenzen über Hochbauprojekte (Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau) mit Baukosten der KG 300 und 400 in Höhe von mindestens 4 Mio. € (netto), bei denen die wesentlichen Grundleistungen der Projektsteuerung i.S.v. § 3 AHO Heft 9 (oder vergleichbar) für mindestens zwei Handlungsbereiche der AHO Heft 9 über mindestens zwei Projektstufen erbracht wurden. Der Abschluss der letzten erbrachten Projektstufe muss im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge liegen. Für die beiden Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestbedingungen unter IIIl.1 angegeben werden, können keine Punkte erzielt werden.
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet. Für jede Referenz können maximal 30 Punkte wie folgt erzielt werden: Anzahl der erbrachten Handlungsbereiche der Projektsteuerung (max. 5 Punkte), Anzahl erbrachte Projektstufen der Projektsteuerung (max. 5 Punkte), Projektleitung erbracht (5 Punkte), Referenz bezieht sich auf Umbau oder Erweiterungsbau (5 Punkte), Referenz bezieht sich auf Hochbauprojekt in einer innerstädtischen Lage mit besonderen baulogistischen Anforderungen (5 Punkte), Referenz umfasst Fördermittelmanagement (5 Punkte).
Insgesamt können daher maximal 90 Punkte erzielt werden. Bei Punktegleichstand wird gelost.
Verlängerung bei Verzögerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Projektmanagementleistungen relevant sind.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Eigenerklärung zur Betrieb-/Berufshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen entweder eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen oder erklären, dass eine entsprechende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen zu Referenzprojekten, die nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen:
Eigenerklärung, dass für mindestens zwei Hochbauprojekte mit Baukosten der KG 300 und 400 in Höhe von mindestens 4 Mio. € (netto) die wesentlichen Grundleistungen der Projektsteuerung i.S.v. § 3 AHO Heft 9 (oder vergleichbar) für alle fünf Handlungsbereiche der AHO Heft 9 über die Projektstufen 1 bis 5 erbracht wurden. Der Abschluss der Projektstufe 5 muss im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge liegen. Hierzu sind die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz entweder mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).