Sportschuhe Halle, Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2020-0002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportschuhe Halle, Rahmenvereinbarungen
Sportschuhe Halle, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd
97772 Wildflecken
Bekleidungszentrum Nord
24768 Rendsburg
Mindestbestellmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 21.000 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 0 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 0 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 162.000 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 50.000 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 50.000 Paar
Maximalmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 237.900 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 65.000 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 65.000 Paar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bekleidungszentrum Süd
97772 Wildflecken
Bekleidungszentrum Nord
24768 Rendsburg
Mindestbestellmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 21.000 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 0 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 0 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 162.000 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 50.000 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 50.000 Paar
Maximalmenge:
Sportschuhe Halle, ASD 15330C: 237.900 Paar
Schnürsenkel dazu (ASD 15340B): 65.000 Paar
Einlegesohlen dazu (ASD 15390A): 65.000 Paar
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abruf aus der Rahmenvereinbarung mit einer Auftragswerterhöhung von 2,38 %.
Bei der Änderung handelt es sich um eine Preisanpassung in einem laufenden Rahmenvertragsverhältnis. Maßgeblich für die allgemeine Preissteigerung ist die pandemische Lage, die weltweite Unsicherheit bzgl. Rohstoffverfügbarkeiten den entsprechenden Preisen. Weiterhin gibt es große logistische Herausforderungen. Diese Umstände konnte der öffentliche Auftraggeber - trotz sorgfältiger Vorbereitung und Planung - nicht vorhersehenDer Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich vorliegend nicht. Die pauschale Obergrenze von 50% wird eingehalten.