Entwicklung eines Baseline-Reglers für die Experimentalturbine des Forschungsparks Windenergie

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E75238249
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E75238249
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines e.V.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entwicklung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung eines Baseline-Reglers für die Experimentalturbine des Forschungsparks Windenergie

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software - KA12
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plant und errichtet aktuell den Forschungspark

Windenergie Krummendeich WiValdi (forschungspark-windenergie.de). Bestandteil dieses Windparks

sind insgesamt drei Windenergieanlagen sowie fünf meteorologische Messmasten errichtet. In dem

vom BMWK finanzierten Projekt "OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine" (FKZ: 03EE2045) wird

die dritte Windenergieanlage, im folgenden OPUS 3 genannt, errichtet. Bei OPUS 3 handelt es sich um eine experimentelle und modulare Windenergieanlage in Form eines Versuchsträgers in der Größenklasse 500 kW. Das Design der OPUS 3 wurde bereits in einem Vorgängerprojekt, im folgenden Designprojekt genannt, entwickelt. Es gilt nun dieses Design umzusetzen und die Windenergieanlage zu errichten.

+++ Im Zuge dieser Ausschreibung wird ein erfahrener Auftragnehmer für die Entwicklung eines zertifizierten Baseline-Reglers für die OPUS 3 gesucht. +++

Bei der Entwicklung des Baseline-Reglers sind bestimmte Randbedingungen zu erfüllen, die für den späteren For-schungsbetrieb mit der Anlage relevant sind. Der Baseline-Regler umfasst die üblichen Funktionen der Leistungsregelung via Pitch und Generatordrehmoment als auch die Gierregelung für die Windnachführung. Darüber hinaus muss der zu entwickelnde Regler die Möglichkeit der späteren Erweiterung auf zusätzliche Reglungsgrößen zulassen. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass sämtliche Entwicklungsarbeiten und Software für den Regler dem DLR zur Verfügung gestellt werden (nicht nur als Binärcode, sondern als nachvollziehbarem, gut dokumentiertem Quellcode). Verwendete

Reglersoftware, Modelle der Anlage und die für die Zertifizierung benutzen Testfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um das DLR in die Lage zu versetzen, eigenständige Modifikationen an der Reglerstruktur vorzunehmen zu können, ohne die Zertifizierung der Anlage zu verlieren bzw. um eine Erweiterung der bisherigen Zertifizierung durchführen zu können.

Weitergehende Informationen sind u.a. einer Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die nur den erfolgreichen Bewerbern zu einem späteren Zeitpunkt zwecks Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden wird.

Der Höchstpreis für die Entwicklung des Baseline-Reglers beträgt 237.600 EUR (Höchstgrenze unseres eingeplanten Budgets).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 237 600.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Der Sitz der bedarfstragenden Organisationseinheit ist in Braunschweig. Dortige Besuche und vielleicht auch Besuche anderer beteiligter Standorte im Rahmen der Auftragsausführung sind denkbar. Die Experimentalturbine/Windkraftanlage selbst wird im "Forschungspark Windenergie" in Krummendeich erbaut. Die Leistungen als solche werden bei dem Auftragnehmer selbst erbracht.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plant und errichtet aktuell den Forschungspark

Windenergie Krummendeich WiValdi (forschungspark-windenergie.de). Bestandteil dieses Windparks

sind insgesamt drei Windenergieanlagen sowie fünf meteorologische Messmasten errichtet. In dem

vom BMWK finanzierten Projekt "OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine" (FKZ: 03EE2045) wird

die dritte Windenergieanlage, im folgenden OPUS 3 genannt, errichtet. Bei OPUS 3 handelt es sich um eine experimentelle und modulare Windenergieanlage in Form eines Versuchsträgers in der Größenklasse 500 kW. Das Design der OPUS 3 wurde bereits in einem Vorgängerprojekt, im folgenden Designprojekt genannt, entwickelt. Es gilt nun dieses Design umzusetzen und die Windenergieanlage zu errichten.

+++ Im Zuge dieser Ausschreibung wird ein erfahrener Auftragnehmer für die Entwicklung eines zertifizierten Baseline-Reglers für die OPUS 3 gesucht. +++

Bei der Entwicklung des Baseline-Reglers sind bestimmte Randbedingungen zu erfüllen, die für den späteren Forschungsbetrieb mit der Anlage relevant sind. Der Baseline-Regler umfasst die üblichen Funktionen der Leistungsregelung via Pitch und Generatordrehmoment als auch die Gierregelung für die Windnachführung. Darüber hinaus muss der zu entwickelnde Regler die Möglichkeit der späteren Erweiterung auf zusätzliche Reglungsgrößen zulassen. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass sämtliche Entwicklungsarbeiten und Software für den Regler dem DLR zur Verfügung gestellt werden (nicht nur als Binärcode, sondern als nachvollziehbarem, gut dokumentiertem Quellcode). Verwendete

Reglersoftware, Modelle der Anlage und die für die Zertifizierung benutzen Testfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um das DLR in die Lage zu versetzen, eigenständige Modifikationen an der Reglerstruktur vorzunehmen zu können, ohne die Zertifizierung der Anlage zu verlieren bzw. um eine Erweiterung der bisherigen Zertifizierung durchführen zu können.

Weitergehende Informationen sind u.a. einer Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die nur den erfolgreichen Bewerbern zu einem späteren Zeitpunkt zwecks Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden wird.

Der Höchstpreis für die Entwicklung des Baseline-Reglers beträgt 237.600 EUR (Höchstgrenze unseres eingeplanten Budgets).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 237 600.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit von zwölf Monaten ist eine Schätzung und gilt ab Zuschlag. Der Zeitrahmen kann im Rahmen der Verhandlungen besprochen werden. Verzögerungen im Gesamtprojekt OPUS 3 können grundsätzlich entsprechende maßvolle Vertragsverlängerung nötig erscheinen lassen, die aber nur von dem Auftraggeber durchgeführt werden können.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber plant mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. § 51 Abs. 3 VgV bleibt hiervon unberührt. Die Vergabestelle grenzt daher die Zahl der geeigneten Bewerber ein, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, falls mehr als sieben geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.

Dazu wird nochmals das Eignungskriterium A5 (Referenzen) für eine objektive und nichtdiskriminierende Bewertung und Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber herangezogen. Es sind maximal 100 Punkte zu erzielen und es wird wie folgend bewertet:

Nach der Anzahl der in A5 genannten geeigneten Referenzaufträge, die die Mindestanforderungen erfüllen. Der oder die Bewerber, die hier die meisten Referenzaufträge (Höchstzahl Referenzaufträge) nennen, erhalten automatisch 100 Punkte. Die weiteren Bewerber erhalten nach folgender Berechnung Punkte:

(Anzahl eigener Referenzaufträge/ Höchstzahl Referenzaufträge) x 100 = Erreichte Punktzahl

Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Rangfolge) werden zu der Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Befinden sich mehrere Bewerber auf Platz sieben, weil die gleiche Punktzahl erreicht wurde, so werden alle diese Bewerber ebenfalls zur Abgabe eines Angebotes mit eingeladen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Projekt wird als Vorhaben mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (vormals das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) unter dem Namen OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine" mit dem Förderkennzeichen 03EE2045 gefördert. (Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 09, Kapitel 03, Titel 68301, Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine".)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB 2. Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist.

3. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Anteilseigner keine restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung, der EU oder der USA nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 bestehen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bewerber müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden und 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises. Liegt eine solche Versicherung in Art und Höhe nicht bereits vor, muss alternativ eine schriftliche Erklärung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung in entsprechender Höhe abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mögliche Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7. Nennung von Referenzaufträgen: Der Bewerber muss mindestens einen nach IEC 61400 (oder mindestens gleichwertig) bereits erfolgreich zertifizierten WEA-Leistungsregler für WEA ab 500 kW entwickelt haben. Der zugehörige Referenzauftrag darf höchstens in den letzten drei Jahren erbrachten worden sein, wobei hier die Abgabefrist für den Teilnahmeantrag als Berechnungsgrundlage gilt (also rückwirkend innerhalb von 36 Monaten). Das Auftragsvolumen muss benannt werden. Auch muss der Auftragsgegenstand soweit inhaltlich beschrieben werden, so dass eine Prüfung möglich ist. Der zugehörige Auftraggeber und seine Kontaktmöglichkeiten müssen ebenfalls genannt werden. Das umfasst mindestens den Namen des Auftraggebers und eines dort zur Auskunft geeigneten Ansprechpartner samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer). Damit die Bewerber die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wahren können, kann auf die Nennung der o.g. Kontaktdaten vorerst verzichtet werden. Aber: Auf Benachrichtigung der Vergabestelle hin reicht der Bewerber die Kontaktdaten innerhalb von 5 Kalendertagen zwingend nach.

8. Angaben zur Entwicklung der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre, also 2021, 2022 und das laufende Jahr 2023.

9. Firmenprofil mit folgenden Angaben:

• Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Kundenspektrum • Beschreibung des Kerngeschäftes

10. Eigenerklärung darüber, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt. Der Bewerber hat zu erklären, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechenden Personals sicherstellt.

11. Erklärung einer Bewerbergemeinschaft

12. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mögliche Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/06/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Senden Sie uns bis zum Abschluss der ersten Stufe des Verfahrens, also dem Teilnahmewettbewerb, keinesfalls bereits Angebote zu. In dieser Phase sind nur Teilnahmeanträge einzureichen. Nur die erfolgreichen Bewerber werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge in einer dann folgenden zweiten Phase von der Vergabestelle zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes noch einmal separat aktiv aufgefordert. Erst dabei werden die Bieter mit weiteren Einzelheiten zur Angebotserstellung versorgt werden.

Die elektronische Form der Abgabe aller Unterlagen ist stets zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie nur noch in Ausnahmefällen eine rechtskonforme, digitale Signatur. I. d. R. ist die rechts konforme Unterschrift, in Textform, nach § 126b BGB zu leisten. Das bedeutet, Vor- und Zuname der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattform subreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport: z.b. Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38, E-Mail: [gelöscht] oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, E-Mail: [gelöscht] . Bitte nutzen Sie bei Fragen zu dem Verfahren und den Vergabeunterlagen ausschließlich die Nachrichtenfunktion in ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS. Es ist empfehlenswert einen Teilnahmeantrag nicht „in letzter Sekunde“ hochzuladen, damit erst dann aufkommende Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform noch rechtzeitig mit den Mitarbeitern von subreport geklärt werden können.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wichtige Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind u.a. in dem §160 GWB (Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen) enthalten, der hier in Gänze zitiert wird:

"§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/05/2023

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Hemer
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Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
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Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
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Isselburg
Jüchen
Jülich
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Kall
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Meinerzhagen
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Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
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Raesfeld
Rahden
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Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
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Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
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Rheurdt
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Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
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Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
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Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
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Stadtlohn
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Steinhagen
Steinheim
Stemwede
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Südlohn
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