Entwicklung eines Baseline-Reglers für die Experimentalturbine des Forschungsparks Windenergie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Baseline-Reglers für die Experimentalturbine des Forschungsparks Windenergie
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plant und errichtet aktuell den Forschungspark
Windenergie Krummendeich WiValdi (forschungspark-windenergie.de). Bestandteil dieses Windparks
sind insgesamt drei Windenergieanlagen sowie fünf meteorologische Messmasten errichtet. In dem
vom BMWK finanzierten Projekt "OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine" (FKZ: 03EE2045) wird
die dritte Windenergieanlage, im folgenden OPUS 3 genannt, errichtet. Bei OPUS 3 handelt es sich um eine experimentelle und modulare Windenergieanlage in Form eines Versuchsträgers in der Größenklasse 500 kW. Das Design der OPUS 3 wurde bereits in einem Vorgängerprojekt, im folgenden Designprojekt genannt, entwickelt. Es gilt nun dieses Design umzusetzen und die Windenergieanlage zu errichten.
+++ Im Zuge dieser Ausschreibung wird ein erfahrener Auftragnehmer für die Entwicklung eines zertifizierten Baseline-Reglers für die OPUS 3 gesucht. +++
Bei der Entwicklung des Baseline-Reglers sind bestimmte Randbedingungen zu erfüllen, die für den späteren For-schungsbetrieb mit der Anlage relevant sind. Der Baseline-Regler umfasst die üblichen Funktionen der Leistungsregelung via Pitch und Generatordrehmoment als auch die Gierregelung für die Windnachführung. Darüber hinaus muss der zu entwickelnde Regler die Möglichkeit der späteren Erweiterung auf zusätzliche Reglungsgrößen zulassen. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass sämtliche Entwicklungsarbeiten und Software für den Regler dem DLR zur Verfügung gestellt werden (nicht nur als Binärcode, sondern als nachvollziehbarem, gut dokumentiertem Quellcode). Verwendete
Reglersoftware, Modelle der Anlage und die für die Zertifizierung benutzen Testfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um das DLR in die Lage zu versetzen, eigenständige Modifikationen an der Reglerstruktur vorzunehmen zu können, ohne die Zertifizierung der Anlage zu verlieren bzw. um eine Erweiterung der bisherigen Zertifizierung durchführen zu können.
Weitergehende Informationen sind u.a. einer Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die nur den erfolgreichen Bewerbern zu einem späteren Zeitpunkt zwecks Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden wird.
Der Höchstpreis für die Entwicklung des Baseline-Reglers beträgt 237.600 EUR (Höchstgrenze unseres eingeplanten Budgets).
Der Sitz der bedarfstragenden Organisationseinheit ist in Braunschweig. Dortige Besuche und vielleicht auch Besuche anderer beteiligter Standorte im Rahmen der Auftragsausführung sind denkbar. Die Experimentalturbine/Windkraftanlage selbst wird im "Forschungspark Windenergie" in Krummendeich erbaut. Die Leistungen als solche werden bei dem Auftragnehmer selbst erbracht.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plant und errichtet aktuell den Forschungspark
Windenergie Krummendeich WiValdi (forschungspark-windenergie.de). Bestandteil dieses Windparks
sind insgesamt drei Windenergieanlagen sowie fünf meteorologische Messmasten errichtet. In dem
vom BMWK finanzierten Projekt "OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine" (FKZ: 03EE2045) wird
die dritte Windenergieanlage, im folgenden OPUS 3 genannt, errichtet. Bei OPUS 3 handelt es sich um eine experimentelle und modulare Windenergieanlage in Form eines Versuchsträgers in der Größenklasse 500 kW. Das Design der OPUS 3 wurde bereits in einem Vorgängerprojekt, im folgenden Designprojekt genannt, entwickelt. Es gilt nun dieses Design umzusetzen und die Windenergieanlage zu errichten.
+++ Im Zuge dieser Ausschreibung wird ein erfahrener Auftragnehmer für die Entwicklung eines zertifizierten Baseline-Reglers für die OPUS 3 gesucht. +++
Bei der Entwicklung des Baseline-Reglers sind bestimmte Randbedingungen zu erfüllen, die für den späteren Forschungsbetrieb mit der Anlage relevant sind. Der Baseline-Regler umfasst die üblichen Funktionen der Leistungsregelung via Pitch und Generatordrehmoment als auch die Gierregelung für die Windnachführung. Darüber hinaus muss der zu entwickelnde Regler die Möglichkeit der späteren Erweiterung auf zusätzliche Reglungsgrößen zulassen. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass sämtliche Entwicklungsarbeiten und Software für den Regler dem DLR zur Verfügung gestellt werden (nicht nur als Binärcode, sondern als nachvollziehbarem, gut dokumentiertem Quellcode). Verwendete
Reglersoftware, Modelle der Anlage und die für die Zertifizierung benutzen Testfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um das DLR in die Lage zu versetzen, eigenständige Modifikationen an der Reglerstruktur vorzunehmen zu können, ohne die Zertifizierung der Anlage zu verlieren bzw. um eine Erweiterung der bisherigen Zertifizierung durchführen zu können.
Weitergehende Informationen sind u.a. einer Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die nur den erfolgreichen Bewerbern zu einem späteren Zeitpunkt zwecks Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden wird.
Der Höchstpreis für die Entwicklung des Baseline-Reglers beträgt 237.600 EUR (Höchstgrenze unseres eingeplanten Budgets).
Die Laufzeit von zwölf Monaten ist eine Schätzung und gilt ab Zuschlag. Der Zeitrahmen kann im Rahmen der Verhandlungen besprochen werden. Verzögerungen im Gesamtprojekt OPUS 3 können grundsätzlich entsprechende maßvolle Vertragsverlängerung nötig erscheinen lassen, die aber nur von dem Auftraggeber durchgeführt werden können.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber plant mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. § 51 Abs. 3 VgV bleibt hiervon unberührt. Die Vergabestelle grenzt daher die Zahl der geeigneten Bewerber ein, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, falls mehr als sieben geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Dazu wird nochmals das Eignungskriterium A5 (Referenzen) für eine objektive und nichtdiskriminierende Bewertung und Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber herangezogen. Es sind maximal 100 Punkte zu erzielen und es wird wie folgend bewertet:
Nach der Anzahl der in A5 genannten geeigneten Referenzaufträge, die die Mindestanforderungen erfüllen. Der oder die Bewerber, die hier die meisten Referenzaufträge (Höchstzahl Referenzaufträge) nennen, erhalten automatisch 100 Punkte. Die weiteren Bewerber erhalten nach folgender Berechnung Punkte:
(Anzahl eigener Referenzaufträge/ Höchstzahl Referenzaufträge) x 100 = Erreichte Punktzahl
Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Rangfolge) werden zu der Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Befinden sich mehrere Bewerber auf Platz sieben, weil die gleiche Punktzahl erreicht wurde, so werden alle diese Bewerber ebenfalls zur Abgabe eines Angebotes mit eingeladen.
Das Projekt wird als Vorhaben mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (vormals das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) unter dem Namen OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine" mit dem Förderkennzeichen 03EE2045 gefördert. (Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 09, Kapitel 03, Titel 68301, Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine".)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB 2. Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Anteilseigner keine restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung, der EU oder der USA nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 bestehen.
6. Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bewerber müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden und 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises. Liegt eine solche Versicherung in Art und Höhe nicht bereits vor, muss alternativ eine schriftliche Erklärung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung in entsprechender Höhe abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Mögliche Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt.
7. Nennung von Referenzaufträgen: Der Bewerber muss mindestens einen nach IEC 61400 (oder mindestens gleichwertig) bereits erfolgreich zertifizierten WEA-Leistungsregler für WEA ab 500 kW entwickelt haben. Der zugehörige Referenzauftrag darf höchstens in den letzten drei Jahren erbrachten worden sein, wobei hier die Abgabefrist für den Teilnahmeantrag als Berechnungsgrundlage gilt (also rückwirkend innerhalb von 36 Monaten). Das Auftragsvolumen muss benannt werden. Auch muss der Auftragsgegenstand soweit inhaltlich beschrieben werden, so dass eine Prüfung möglich ist. Der zugehörige Auftraggeber und seine Kontaktmöglichkeiten müssen ebenfalls genannt werden. Das umfasst mindestens den Namen des Auftraggebers und eines dort zur Auskunft geeigneten Ansprechpartner samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer). Damit die Bewerber die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wahren können, kann auf die Nennung der o.g. Kontaktdaten vorerst verzichtet werden. Aber: Auf Benachrichtigung der Vergabestelle hin reicht der Bewerber die Kontaktdaten innerhalb von 5 Kalendertagen zwingend nach.
8. Angaben zur Entwicklung der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre, also 2021, 2022 und das laufende Jahr 2023.
9. Firmenprofil mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Kundenspektrum • Beschreibung des Kerngeschäftes
10. Eigenerklärung darüber, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt. Der Bewerber hat zu erklären, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechenden Personals sicherstellt.
11. Erklärung einer Bewerbergemeinschaft
12. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
Mögliche Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie uns bis zum Abschluss der ersten Stufe des Verfahrens, also dem Teilnahmewettbewerb, keinesfalls bereits Angebote zu. In dieser Phase sind nur Teilnahmeanträge einzureichen. Nur die erfolgreichen Bewerber werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge in einer dann folgenden zweiten Phase von der Vergabestelle zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes noch einmal separat aktiv aufgefordert. Erst dabei werden die Bieter mit weiteren Einzelheiten zur Angebotserstellung versorgt werden.
Die elektronische Form der Abgabe aller Unterlagen ist stets zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie nur noch in Ausnahmefällen eine rechtskonforme, digitale Signatur. I. d. R. ist die rechts konforme Unterschrift, in Textform, nach § 126b BGB zu leisten. Das bedeutet, Vor- und Zuname der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattform subreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport: z.b. Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38, E-Mail: [gelöscht] oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, E-Mail: [gelöscht] . Bitte nutzen Sie bei Fragen zu dem Verfahren und den Vergabeunterlagen ausschließlich die Nachrichtenfunktion in ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS. Es ist empfehlenswert einen Teilnahmeantrag nicht „in letzter Sekunde“ hochzuladen, damit erst dann aufkommende Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform noch rechtzeitig mit den Mitarbeitern von subreport geklärt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wichtige Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind u.a. in dem §160 GWB (Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen) enthalten, der hier in Gänze zitiert wird:
"§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."