Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.12 - 9981/20/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB)
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes. Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einer Höchstmenge von 15.000 Personentagen bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre Vereinbarungslaufzeit zuzüglich zweimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit) abgerufen werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. Die Höchstmenge entspricht der Gesamtschätzmenge. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement
Postanschrift: Schloßstraße 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12163
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 305332890
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.