Baureinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-008-GBG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baureinigungsarbeiten
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Baureinigungsarbeiten
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Baureinigungsarbeiten
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Reinigung von u.a. 2.560 m² Fensterflächen; 670 m² Raffstoreanlagen, 580 m² Innentüren (HPL/Stahl); 1.330 m² Bodenfliesen, 3.500 m² Linoleum-, Vinyl-, PVC-, Kautschukbodenbelag, 740 m² Textilbelag reinigen, 550 m² Wandfliesen, 1.670 Kleinteile, 870 m Kabelrinnen, 270 m Handläufe, 180 m² Treppen- und Brüstungsgeländer, 1.200 Innen- und Außenleuchten, Bauzwischenreinigung, Bauendreinigung.
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Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) erbeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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1. Geforderte Eignungskriterien:
a) Eintragung in das Handelsregister
b) Eintragung in das Berufsregister (IHK oder Handwerkskammer)
c) Eintragung in die Berufsgenossenschaft
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2. Mittel der Nachweisführung:
Die Nachweise können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 7 (Eigenerklärung zur Eignung) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Bescheinigungen zuständiger Stellen zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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3. Hinweis auf Abfrage des Wettbewerbsregisters:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Im Falle der Unterschreitung der vorgenannten Wertgrenze behält der Auftraggeber sich dies im Ermessen vor.
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1. Geforderte Eignungskriterien:
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Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgende EIgnungsnachweise einzureichen:
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a) Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen allgemeinen jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als allgemeiner Netto-Jahresumsatz gilt der gesamte Netto-Jahresumsatz des (Einzel-)Bieters bzw. Mitglieds einer Bietergemeinschaft unabhängig von der Art der erbrachten Leistungen;
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b) Eigenerklärung (Nachweis) über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
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2. Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
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a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen;
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b) durchschnittlicher allgemeiner Netto-Jahresumsatz mindestens 30.000 EUR.
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3. Mittel der Nachweisführung:
Der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und der Nachweis über den allgemeinen Netto-Jahresumsatz können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
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Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 7 (Eigenerklärung zur Eignung) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Unterlagen durch entsprechende Bescheinigungen zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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1. Geforderte Eignungskriterien:
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Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgende Eignungsnachweise einzureichen:
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a) Eigenerklärung (Nachweis) über mindestens 3 vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Reinigungsdienstleistungsaufträge jeweils aus den letzten 5 Jahren.
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b) Eigenerklärung (Nachweis), aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
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2. Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
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a) Die Anforderungen für eine vergleichbare Referenz sind nur erfüllt, wenn im Rahmen der jeweiligen Referenz mit dem vorliegen ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Reinigungsdienstleistungen erbracht wurden, der Auftragswert je Referenz mindestens 5.000 EUR (netto) betrug und die darin erbrachten Reinigungsdienstleistungen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des 5-jährigen Zeitkorridors ist der Monat Juni 2023.
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b) Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in jedem der letzten 3 Jahre mindestens 5 betragen haben.
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3. Mittel der Nachweisführung:
Die Nachweise über die vorgenannten Mindestanforderungen können durch von dem Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 7 (Eigenerklärung zur
Eignung) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen des
Auftraggebers sind die Unterlagen durch entsprechende Bescheinigungen zu ergänzen; selbiges gilt für
präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
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1. Bedingungen für den Auftrag:
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a) Eigenerklärung (Nachweis) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
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b) Eigenerklärung (Nachweis) zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
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c) Eigenerklärung (Nachweis) zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland;
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d) Mittel der Nachweisführung:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
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Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) und der Eigenerklärung auf dem Formblatt 4 (Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit ein entsprechender Nachweis betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, ist auch von präqualifizierten Bietern eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Das Formblatt 5 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland) ist von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied unabhängig von einer etwaigen Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.
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2. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern folgende Nachweise und Unterlagen im weiteren Verfahrensverlauf vorzulegen:
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a) Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis über die Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der IHK,
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b) Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
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c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
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d) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b EStG,
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e) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO,
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f) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
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b) Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
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c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
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d) Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt 1 der Angebotsunterlagen aus. Sie legen - sofern nicht durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis abgedeckt - eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt 7 vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied - sofern nicht durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis abgedeckt - in jedem Fall die Formblätter 2, 4, 7 sowie - soweit einschlägig - die Formblätter 3, 8, 9 und 12 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zudem hat jedes Bietergemeinschaftsmitglied auch unabhängig von einer etwaigen Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis in jedem Fall das Formblatt 5 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
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e) Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sogenannte Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 8 zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 9 einzureichen.
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f) Beabsichtigt ein Bieter im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 10 auszufüllen.
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g) Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 12 zu erläutern.
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h) Auf Verlangen des Auftraggebers haben diejenigen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vor der Auftragserteilung die Formblätter VHB 221 und/oder 222 sowie 223 einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DCSB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.