Bauleistungen: Elektroinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: 23/14 Energieversorgung Rottweil
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen: Elektroinstallationen
Neubau Betriebsstandort ENRW
Gewerbegebiet "Berland" Stuttgarter Str. 80 und 82 78628 Rottweil, Gemarkung Neufrach
Der geplante Neubau Betriebsstandort der ENRW entsteht im Gewerbegebiet "Berland" in der Stuttgarter Str. 80 und 82, in 78628 Rottweil, Gemarkung Neufra.
Der neue Betriebsstandort der ENRW besteht aus einem Verwaltungsgebäude, einer Lagerhalle inkl. Werkstatt und Büro. Das 3-geschoßige Verwaltungsgebäude ist durch einen Verbindungsgang im 1.OG mit der Lagerhalle ebenerdig verbunden. Die Lagerhalle ist eingeschossig. Entlang der Südfassade der Lagerhalle sind Werkstätten, Büros und Umkleiden in einem 2-geschossigen-Büroriegel angeordnet.
Das Verwaltungsgebäude und die Lagerhalle befinden sich entlang der südlich am Grundstück liegenden Zufahrtsstraße.
Gegenstand des Verfahrens sind:
Elektroinstallationen
Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
2. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
3. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
6. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).
Die vorstehenden Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren (2020-2022): 3.500.000,00 Mio. EUR netto
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Zwingend anzugeben, auch wenn Eintragung in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. vorliegt!
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2019 - Mai 2023 erbrachten und abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Elektroinstallationen in einem ähnlichen oder größeren Umfang gemäß Leistungsbeschreibung.
Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Je Referenz ist Gebäudetyp, Ort der Ausführung, Auftraggeber mit Anschrift, Art und Umfang der Bauleistungen, Ausführungsbeginn - und Abschluss sowie Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) mitzuteilen. Des Weiteren ist je Referenz der Auftragswert (Euro, netto) der eigenen Leistung mitzuteilen. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben der Formularsammlung.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
7.2 Technische Ausstattung / personelle Ausstattung
Eigenerklärung/ Bestätigung, dass der Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der von ihm zu übernehmenden Leistungen verfügt.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben der Formularsammlung.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erteilen (§ 16 Abs. 3 SektVO).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6X65
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx