Vergabe E-Mobility Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-detmold.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe E-Mobility
E-Mobility
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Detmold GmbH (nachfolgend SWD oder Vergabestelle) hat am 10.11.2020 einstimmig beschlossen, ein neues Verwaltungsgebäude Am Gelskamp zu errichten und die vorhandenen Gebäude vollständig abzureißen. Der Abriss der Bestandsgebäude erfolgt in 2 Abschnitten, das Hauptgebäude bleibt bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb. Der bauliche Ausführungszeitraum für das Gesamtprojekt ist vom 3.Q 2021 bis zum 3.Q 2023 geplant.
Der Neubau ist mit dem Mindest-Energiestandard KfW 40 geplant und in massiver Fertigteil- und Halbfertigteilbauweise konzipiert.
Neben dem 3-geschossigen Hauptbaukörper für die Werkstätten-, Lager- und Verwaltungsbereiche ist ein multifunktionaler, eingeschossiger Veranstaltungsbereich geplant.
Gegenstand dieser Vergabe ist die E-Mobility für das neue Verwaltungsgebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
e-Mobility
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBF6XYP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.