Umbau und Sanierung Schulzentrum Lechenich-Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-341/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] /614
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/finanz-und-kassenwesen/zentrale-vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Schulzentrum Lechenich-Gebäudeautomation
Das Schulzentrum Lechenich bestehend aus
Realschule und Gymnasium wird im Bereich der Haustechnik vollständig saniert, ausgenommen
von der Aula und der Turnhalle. Zu diesen Maßnahmen gehört die Erneuerung der
Gebäudeautomation und Aufschaltung auf die bestehende GLT. Die Sanierung erfolgt in vier
Bauabschnitten
Stadt Erftstadt/ SZ Lechenich Dr-Josef-Fieger-Str. 7 50374 Erftstadt
Im Zuge mehrerer Umbauten der Bestandsanlagen wurde das Regelungsfabrikat der Firma Kieback & Peter eingebaut und auf die bestehende MBE der Firma Kieback & Peter aufgeschaltet.
Die nachfolgend beschriebene Leistungen beinhalten die homogene Einbindung der neuen ASP´s sowie die Erweiterung der Bestandstechnik .
Die Vorgaben der Planung sind zwingend einzuhalten und bei allen im LV vermerkten Vorgaben entsprechend einzusetzten .
Aktive Leistungsregelung
Die aktive Leistungsregelung ist für die bestehende Wärmeerzeugung anzuwenden und ist zwingend in die bestehende Programmstruktur des DDC Systems 4000 p rogrammtechnisch einzubinden.
Hierzu ist der Nachweis zu erbringen, das diese "P rogrammtechnische Erweiterung" schon in anderen Projekten mit der DDC Serie 4000 durchgeführt wurde.
Der Nachweis hat mit einreichen des Angebotes zu erfolgen. Ein fehlender Nachweis führt zum Ausschluss .
Die aktive Leistungsregelung dient zur Optimierung des Wirkungsgrades einer Wärmeerzeugungsanlage mit hydraulischer Entkopplung der Erzeuger und Verbraucher.
Die Aktive Leistungsregelung
- ist ein Programmmodul innerhalb der Automationss tation.
- ermöglicht den Betrieb der Wärmeerzeuger mit tie fst möglicher Rücklauftemperatur.
Diese ist für jeden Wärmeerzeuger individuell einstellbar.
- ermöglicht den Betrieb von unterschiedlichsten W ärmeerzeugern in einer Anlage.
- lässt es zu, jeden einzelnen Erzeuger im Verbund individuell im jeweils bestmöglichen Betriebspunkt zu fahren .
- berücksichtigt Vorgaben aus anderen Systemen (auch dynamisch).
- optimiert den Wirkungsgrad des einzelnen Wärmeerzeugers.
- optimiert den Wirkungsgrad der gesamten Wärmeerzeugungsanlage.
- vermeidet unwirtschaftlichen Taktbetrieb .
- liefert exakt an den Verbrauch angepasste Leistung der Wärmeerzeugungsanlage.
- berücksichtigt für jeden Wärmeerzeuger die jewei ligen Anforderungen nach RL-Temperatur, VL-Temperatur, Durchfluss, Min-. und Max.-Laufzeiten.
- senkt Erzeugungs- und Speicherverluste .
- eignet sich bei Brennwerkesseln, NT-Gaskesseln, Ölkesseln, BHKW, Wärmepumpen, Hackschnitzel-kesseln, Pelletkesseln, Nah- und Fernwärme, Power to Heat und allen daraus möglichen Kombinationen .
- eignet sich bei Anlagen mit hydraulischer Weiche oder Pufferspeicher und daraus möglichen Kombinationen
- kann auch in einer Anlage ohne hydraulische Weiche die Leistung gezielt auf unterschiedliche Wärmeerzeuger verteilen .
- ist geeignet o.g. Vorteile in einer Kälteerzeugungsanlage umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR5DC7M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de