Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen > 30.000,00 Euro Referenznummer der Bekanntmachung: 20230202 KBB-MJ
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regionetz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen > 30.000,00 Euro
Tiefbauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert > 30.000,00 Euro je Baumaßnahme (durch Einzelabruf) für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen sowie Hausanschlüssen im Zuge von Längsmaßnahmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) in den Losen 1 bis 4 sowie zusätzlich Kanalleitungen/-hausanschlüssen im Los 1.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen mit Kanal im Vertragsgebiet A1 gemäß beiliegendem Gebietsplan
Nur Stadt Aachen
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen im Zuge von Längsmaßnahmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) mit Kanalleitungen/-hausanschlüssen:
- Verlegung und Instandsetzung von Kanalleitungen/-hausanschlüssen (inkl. Materiallieferung und Montage)
- Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen /-hausanschlüssen (ohne Materiallieferung und Montage).
a) Die Regionetz will das Los 1 an drei Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
c) Bei dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Die Stadt Aachen ist berechtigt, den Auftragnehmer mit Einzelaufträgen zu beauftragen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Auftrag der Stadt Aachen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Einzelauftrag der Regionetz steht. Die Regelungen dieses Rahmenvertrags gelten entsprechend. Für diese Zwecke tritt die Stadt Aachen in dem Verfahren als sekundäre Auftraggeberin auf.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen ohne Kanal im Vertragsgebiet B1 gemäß beiliegendem Gebietsplan
DEA26 (Düren):
nur Linnich, Titz, Aldenhoven, Jülich (einzelne Stadtteile), Niederzier, Inden
DEA29 (Heinsberg):
nur Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen im Zuge von Längsmaßnahmen ohne Materiallieferung und Montage
a) Die Regionetz will das Los 2 an einen Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen ohne Kanal im Vertragsgebiet C1 gemäß beiliegendem Gebietsplan
DEA2D (Städteregion Aachen):
nur Baesweiler, Alsdorf, Würselen und Eschweiler
DEA26 (Düren):
nur Langerwehe
DEA29 (Heinsberg):
nur Übach-Palenberg
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen im Zuge von Längsmaßnahmen ohne Materiallieferung und Montage
a) Die Regionetz will das Los 3 an einen Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen ohne Kanal im Vertragsgebiet D1 gemäß beiliegendem Gebietsplan
DEA2D (Städteregion Aachen):
nur Stolberg, Roetgen, Simmerath und Monschau
Tiefbau für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen im Zuge von Längsmaßnahmen ohne Materiallieferung und Montage
a) Die Regionetz will das Los 4 an einen Rahmenvertragspartner vergeben.
b) Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 36 Monaten gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n), der Soka Bau und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Vordruck 1). Geforderte Eignungsnachweise gem. § 21 Abs. 4 SektVO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen Ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 8), aus der hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht.
c) Formlose unterschriebene Eigenerklärung "Integrität" gemäß Vordruck 9
d) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Verteter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Vordruck 2).
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal) (Vordruck 3)
c) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Umfang von maximal 5 Seiten bzw. Nachweis mittels Zertifikat
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (bei Los 1 einschließlich Kanalleitungen/-hausanschlüssen), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners (Vordruck 4). Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
b) Folgende Qualifikationsnachweise (oder gleichwertig):
Für Kanalbau (Los 1) gemäß Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 AK1 (oder vergleichbar).
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bewerber die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 961) Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werksleistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
c) Für Tiefbauarbeiten:
Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer geltenden Abfalltransportgenehmigung zum Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen nach § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) bzw. einer Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Vordruck 1)
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz eines Qualifikationsnachweises "Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA" ist oder diese Schulung im Auftragsfall absolvieren wird (Vordruck 1).
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
a) Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern bzw. hilfsweise Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen.
b) Nach Zuschlagserteilung und vor Vertragsunterzeichnung muss die Urkalkulation vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
2.) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3) genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
3.) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.
Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
4.) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5.) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
6.) Nach Ziffer II 1.6) dieser Bekanntmachung gilt eine Angebotslimitierung im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 SektVO. Danach dürfen Bieter für maximal zwei von vier Losen Angebote abgeben. Daraus folgt, dass Bieter auch nur in maximal zwei Losen den Zuschlag erhalten können. Die Bieter haben bereits im Teilnahmeantrag deutlich zu machen, um welche Lose sie sich bewerben.
Konzernverbundene Unternehmen werden für die Zwecke der Angebotslimitierung wie ein einziger Bewerber behandelt.
7.) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird die Bewerber im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Abgabe indikativer Angebote auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 2. Quartal 2023 zu erteilen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYJBP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]