BLB /Z /NL Düsseldorf/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Unterhaltsreinigung/Los 1.23_100-23-00153 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-23-00153
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
BLB /Z /NL Düsseldorf/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Unterhaltsreinigung/Los 1.23_100-23-00153
UHR: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten in einem Gebäude mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl.
insbes. Nr. 6.4 der Leistungsbeschreibung zur UHR).
Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgt in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.
40217 Düsseldorf
Das Fachlos 1, Unterhaltsreinigung, umfasst insgesamt 1 Gebietslose.
Unterhaltsreinigung Los 1.23 in 1 WE (Wirtschaftseinheiten)
Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht/Liegenschaftsverzeichnis dringend zu beachten!
Bei der ausgeschriebenen WE handelt es sich um ein Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Sicherheit gem. Ziffer 8.2 der Vertragsbedingungen IGM. Daher gelten in einigen Gebäudebereichen (50% der gesamten Reinigungsflächen) zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für das eingesetzte Personal.
Zur Ausführung der Unterhaltsreinigung in diesen Bereichen ist eine besondere Sicherheitsüberprüfung des Personals des Auftragnehmers (siehe Punkt 8.2 der Vertragsbedingungen) gem. § 11 Abs. 1, Nr.3, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen - SÜG NRW (Ü2) erforderlich. Die positiv bestätigte Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals ist also zwingend notwendig!
Besondere Qualifikationen (Siehe Punkt 8.1 der Vertragsbedingungen) als Desinfektor und Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz gem. Hinweis in der Spalte Bemerkungen der Liegenschaftsübersicht ggf. erforderlich.
Leistungsbeginn ist der 01.06.24
Link zur digitalen Bieteroberfläche:
https://blb-lip-igmp.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=DC74C5D02D3932894D67
Besichtigung der Objekte: Im Rahmen dieser Ausschreibung besteht die Verpflichtung zur Besichtigung des Objekts (WE8241). Es wird auf die zusätzlichen Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis und der Allgemeinen Information verwiesen.
3-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.05.2031
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Gewerbezentralregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Das Verbot erstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auftragswert, zehn Prozent übersteigt.
Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p. a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p. a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Es sind mindestens 3 Referenzen je Fachlos anzugeben. Jede Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen,
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen
-von unterschiedlichen Auftraggebern sein (die einzelnen Niederlassungen des BLB NRW sind als separate AGs zugelassen).
Es sind mindestens 3 Referenzen je Fachlos anzugeben. Jede Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen,
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen
-von unterschiedlichen Auftraggebern sein (die einzelnen Niederlassungen des BLB NRW sind als separate AGs zugelassen).
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere
Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Eingesetztes Personal muss über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis gem. den Vertragsbedingungen verfügen. Auch erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.
Bei der ausgeschriebenen WE handelt es sich um ein Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Sicherheit gem. Ziffer 8.2 der Vertragsbedingungen IGM. Daher gelten in einigen Gebäudebereichen (50% der gesamten Reinigungsflächen) zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für das eingesetzte Personal.
Zur Ausführung der Unterhaltsreinigung in diesen Bereichen ist eine besondere Sicherheitsüberprüfung des Personals des Auftragnehmers (siehe Punkt 8.2 der Vertragsbedingungen) gem. § 11 Abs. 1, Nr.3, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen - SÜG NRW (Ü2) erforderlich. Die positiv bestätigte Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals ist also zwingend notwendig!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Vom BLB NRW wird eine digitale Bieteroberfläche zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Erstellung Ihres bepreisten Leistungsverzeichnisses, als Bestandteil des elektronischen Angebotes, im Rahmen der Ausschreibung der Infrastrukturellen Gebäudedienstleistungen
unterstützt. Hierzu nutzen Sie bitte den in Link:
https://blb-lip-igmp.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=DC74C5D02D3932894D67
Der vollständige "Finale Ausdruck" (NICHT ENTWURF) aus der digitalen Bieteroberfläche ist dem elektronischen Angebot zwingend als Anhang in Dateiform (pdf) beizufügen.
Im Falle der Unterschreitung von Leistungskennwerten beachten Sie bitte den Hinweis in Kapitel 5.1.5 des Leitfadens digitale Bieteroberfläche zur Angebotsbearbeitung. Sollte eine Unterschreitung der Leistungskennwerte bei Angebotsprüfung seitens AG festgestellt werden, hat der Bieter auf besondere Anforderung des Auftraggebers eine Erläuterung einzureichen.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Leistungsbeginn: abweichend vom Vertragsbeginn am 01.06.24
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung besteht die Verpflichtung zur Besichtigung des Objekts (WE8241). Es wird auf die zusätzlichen Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis und der Allgemeinen Informationen verwiesen.
Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht dringend zu beachten.
Bei der ausgeschriebenen WE handelt es sich um ein Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Sicherheit gem. Ziffer 8.2 der Vertragsbedingungen IGM. Daher gelten in einigen Gebäudebereichen (50% der gesamten Reinigungsflächen) zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für das eingesetzte Personal.
Zur Ausführung der Unterhaltsreinigung in diesen Bereichen ist eine besondere Sicherheitsüberprüfung des Personals des Auftragnehmers (siehe Punkt 8.2 der Vertragsbedingungen) gem. § 11 Abs. 1, Nr.3, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen - SÜG NRW (Ü2) erforderlich. Die positiv bestätigte Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals ist also zwingend notwendig! Ferner sollte der AN über eine ausreichende sicherheitsüberprüfte Personalreserve verfügen, um auf Personalausfall (z.B. bei Erkrankung, Urlaub) unverzüglich reagieren zu können.
Sofern Mitarbeiter des AN diesen Sicherheitsinteressen der Kunden des AG in diesen Gebäuden nicht genügen, kann der Einsatz in diesen Gebäuden ohne Angabe von Gründen verweigert werden und der Auftragnehmer gerät mit der Durchführung seiner Leistungen in Verzug.
In den Gebäudeteilen, die nicht als Sicherheitsbereiche definiert sind, kann der Auftrag auch durch nicht sicherheitsüberprüftes Personal ausgeführt werden.
Für die Kalkulation ist von einem 50% Anteil der sicherheitsrelevanten Bereiche an der gesamten Reinigungsfläche auszugehen.
Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgt in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1DZJRY1F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.