Prüfung ortsveränderlicher und -fester Betriebsmittel nach DGUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-51-PPE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ppeinsatz.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher und -fester Betriebsmittel nach DGUV
Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach § 5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 4 (DGUV V4) sowie § 3 und 14 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 bei den Dienststellen des Auftraggebers.
Östliches BW
Polizeipräsidium Einsatz Heininger Straße 100 73037 Göppingen s. Anl. 05 - Gesamtübersicht Losaufteilung
Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach § 5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 4 (DGUV V4) sowie § 3 und 14 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 bei den Dienststellen des Auftraggebers.
Westliches BW
Polizeipräsidium Einsatz Heininger Straße 100 73037 Göppingen s. Anl. 05 - Gesamtübersicht Losaufteilung
Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach § 5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 4 (DGUV V4) sowie § 3 und 14 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 bei den Dienststellen des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
östliches BW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hs-service-schwarza.info
Abschnitt V: Auftragsvergabe
westliches BW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://hs-service-schwarza.info
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY6VF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.