Erneuerung Prozessleittechnik Wasserwerke MVV Netze Referenznummer der Bekanntmachung: 3317
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Prozessleittechnik Wasserwerke MVV Netze
Gegenstand der Ausschreibung und der späteren Auftragserteilung ist die Erneuerung der Prozessleittechnik in allen drei von MVV Netze betriebenen Wasserwerken. Die einzelnen Werksstandorte sind die folgenden:
- Wasserwerk Mannheim-Rheinau, Hallenweg 101-104, 68219 Mannheim
- Wasserwerk Mannheim-Käfertal, Wasserwerkstr. 283, 68309 Mannheim
- Wasserwerk Schwetzinger Hardt, Heuweg, 68723 Schwetzingen
In den drei Wasserwerken wird Grundwasser zur Trinkwasserversorgung gewonnen. Eine Einstufung als kritische Infrastruktur liegt vor.
Die MVV NETZE will die Ablösung des veralteten Leitsystems durch ein zukunftsfähiges und zugleich innovatives SCADA-System starten. Dieses aktualisierte Leitsystem muss auch den KRITIS Vorgaben nach internationalem Standard IEC62443 "Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme" entsprechen.
Besonderes Augenmerk wird auf die Einhaltung von Anforderungen zur Einhaltung der OT-Sicherheit gem. KRITIS-Gesetz gelegt. Es besteht ein nach ISO 27001 zertifiziertes ISMS im Wasserbereich.
Für die MVV Netze ist es essenziell, dass die Trinkwasserversorgung stets gesichert ist. Aus diesem Grund wird ausführlich auf die erforderlichen Ansätze zur Modernisierung im laufenden Betrieb eingegangen. Es gilt, Betriebsstörungen und damit einhergehende Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung zu vermeiden und somit die Versorgungsaufgabe der MVV NETZE sicherzustellen.
Die MVV NETZE beabsichtigt, ein zukunftsfähiges und zugleich innovatives SCADA-System für die Trinkwasserversorgung einzuführen. Dieses Vorhaben umfasst die Modernisierung bzw. Erneuerung der Leit- und Automatisierungstechnik.
In dieser Umsetzungsstufe wird jedoch nur die Leittechnik Ebene OT betrachtet, d.h. red. Hostsysteme, WinCC, Netzwerkkomponenten/ Strukturen und alle Komponenten, die für die Umsetzung der Anforderungen aus der KRITIS Betrachtung notwendig sind.
Die Einführung eines aktualisierten Leitsystems ist dringend notwendig, weil das bisher verwendete Leitsystem nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Als großes Risiko hat sich die Sicherstellung der hohen Anforderungen an die IT-Sicherheit gm. KRITIS-Gesetz herausgestellt; darüber hinaus sind viele System-Komponenten abgekündigt und erfahren keine Wartung und Pflege mehr.
Aus diesen Gründen soll die Aktualisierung der Leit- und Automatisierungstechnik schnellstmöglich erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass während der Umbauzeit die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser zu keiner Zeit gefährdet sein darf.
Da das aktualisierte Leitsystem eine erwartete Lebensdauer, des Systems, von mindestens 12 Jahren hat, müssen aktuelle und zu erwartende Innovationen beim Systementwurf berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung zu berücksichtigen. Obwohl die Digitalisierung inzwischen von nahezu allen wichtigen Vertretern der Branche als wichtiges Handlungsfeld für die unmittelbare Zukunft eingestuft wird, werden bei der konkreten Umsetzung zumeist "nur" einzelne Aspekte oder Anwendungen betrachtet. Hier wird ein ganzheitlicher Ansatz erwartet und ist auch in der Leistungsspezifikation und dem Leistungsverzeichnis entsprechend beschrieben.
Aus den genannten Randbedingen ergibt sich, dass es sich bei der Aktualisierung der Leittechnik um ein technisch und organisatorisch höchst anspruchsvolles Vorhaben handelt, das in der Umsetzung hohe technische, wirtschaftliche und strukturelle Anforderungen stellt.
Um die gesteigerten Anforderungen hinsichtlich OT-Sicherheit zu erreichen ist zwingend eine Aktualisierung der bestehenden Leittechniksoftware nötige. Ebenso muss die Hardware und Betriebssystem der Systemkomponenten auf Stand der Technik gebracht werde. Aus den Anforderungen ergibt sich auch einige Anpassungen der Systemsoftware, die im Zuge der Migration umgesetzt werden müssen.
Vor Angebotsabgabe wird ein Vor-Ort-Termin in einem der Standorte empfohlen.
Mannheim
Gegenstand der Ausschreibung und der späteren Auftragserteilung ist die Erneuerung Prozessleittechnik in allen drei von MVV Netze betriebenen Wasserwerken. Lieferung und Montage von Hardwarekomponenten und die Implementierung einer neuen Software für die Prozessleittechnik.
Die Teilnahme- oder Vergabeunterlagen enthalten Daten, die als sensibel oder als vertraulich einzustufen sind. Daher werden die Vergabeunterlagen nicht vorab veröffentlicht. Es erhalten nur Bieter Zugang zu den Vergabeunterlagen, die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens ihre Eignung zur Durchführung des Auftrags nachgewiesen haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (max. 6 Monate alt).
2. (Eigen-)Erklärung, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen
3. (Eigen-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger.
4. Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (max. 6 Monate alt)
5. (Eigen-)Erklärung, dass keine Insolvenz oder Liquidation beantragt oder eröffnet ist oder für die Mitglieder der Bietergemeinschaft beantragt oder eröffnet ist
6. Nachweis, dass bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung besteht (nur bei Bildung von Bieter-/ Arbeits-gemeinschaften)
7. (Eigen-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
8. (Selbst-)Erklärung, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern es sich hierbei um Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen sind einzubeziehen. Hier sollte ein Unternehmen einen Umsatz von mind. 3 Millionen EUR erzielt haben.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. (Eigen-)Erklärung: Angabe der Anzahl der aktuell beschäftigten technischen Fachkräfte in den Bereichen WinCC Engineering, Projektbearbeiter/innen IT, Techniker/innen.
2. Angabe von Referenzen:
Abgeschlossene Projekte mit vergleichbarem Umfang in den letzten fünf Kalenderjahren. Die verwendeten Referenzen sollten eine genaue Projektbeschreibung enthalten:
- Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Auftragsvolumen
- Beginn und Ende der Liefer- bzw. Leistungserbringung
- Die eingesetzte WinCC Version
- Die Art der Anlage (Wasserwerk, Kläranlage, Industrieanlage, etc.)
- Anzahl der Serverpaare
- Implementierung eines Active Directory?
- Implementierung eines Netzwerkmanagementsystems?
- Ist die Anlage gemäß BSIG eine kritische Infrastruktur?
3. Nachweis der ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement
4. Angabe des Projektleiters, der auf Bieterseite für den Auftrag eingesetzt wird. Nachweis, dass dieser schon Projekte in vergleichbarer Größenordnung geleitet hat.
5. Organisatorischer Nachweis einer entsprechenden Einheit für Cyber-Security; alternativ ein Nachweis zur Durchführung von Assessments nach IEC62443
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Eigenerklärung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
2. Eigenerklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (das Dokument ist dieser Bekanntmachung beigefügt).
3. Die ausgefüllte und unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (das Dokument ist dieser Bekanntmachung beigefügt).
4. MVV fällt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Vom AN zu stellende Sicherheiten/Bürgschaften für Vorauszahlungen, Auftragserfüllung und Mängelverjährung sind Gegenstand der Vergabeverhandlungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYR4YD3G
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.