Vergabeverfahren zum Abschluss von Werklieferungsverträgen für die Umrüstung von Fahrzeugen in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 23/Umrüstung Feldjäger- und Schwerlastbegleitfahrzeuge/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zum Abschluss von Werklieferungsverträgen für die Umrüstung von Fahrzeugen in zwei Losen
Die BwFuhrparkService GmbH als Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr stellt ihren Kunden unter anderem Fahrzeuge mit Sonderausstattung bereit. Die Bereitstellung dieser Mobilität erfolgt sowohl im Inland als auch im Ausland, in ständigen Einrichtungen, sowie bei Übungen und Einsätzen. Daher ist die Liefertreue ein besonders wichtiges Merkmal für den Auftraggeber.
Ziel der BwFuhrparkService GmbH ist es, der Bundeswehr unter konsequenter Ausnutzung wirtschaftlicher Möglichkeiten ein effizientes und flexibles Mobilitätsmanagement zur Verfügung zu stellen.
Zur Aufgabenerfüllung hat die BwFuhrparkService GmbH Bedarf an:
- 112x Fahrzeugumrüstungen von Bestandsfahrzeugen in der Fahrzeugklasse LKW 0,5-1t hümS; hier Mercedes Benz G300 auf das technische Optionspaket Feldjäger
- 27x Fahrzeugumrüstungen von Bestandsfahrzeugen in der Fahrzeugklasse LKW 0,5-1t hümS; hier Mercedes Benz G300 auf das technische Optionspaket Schwerlastbegleitfahrzeuge
HümS Fahrzeuge sind handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung. Militärische Sonderausstattungen dienen dazu, dass die Bundeswehr handelsübliche Fahrzeuge angepasst nutzen kann. Dazu können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beeinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut und sind mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, je Los einen Werklieferungsvertrag mit einem Anbieter für die Umrüstmaßnahme abzuschließen.
Fahrzeugumrüstungen auf Feldjägerfahrzeuge in LKW 0,5-1t hümS
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- An einem Anlieferort der BwFuhrparkService GmbH
- An einem Werk des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers in Deutschland
112x Fahrzeugumrüstungen von Bestandsfahrzeugen in der Fahrzeugklasse LKW 0,5-1t hümS; hier Mercedes Benz G300 (nachfolgend Fahrzeuge genannt) auf das technische Optionspaket Feldjäger
Fahrzeugumrüstungen auf Schwerlastbegleitfahrzeuge in LKW 0,5-1t hümS
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- An einem Anlieferort der BwFuhrparkService GmbH
- An einem Werk des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers in Deutschland
27x Fahrzeugumrüstungen von Bestandsfahrzeugen in der Fahrzeugklasse LKW 0,5-1t hümS; hier Mercedes Benz G300 (nachfolgend Fahrzeuge genannt) auf das technische Optionspaket Schwerlastbegleitfahrzeuge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beide Lose:
- Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Beide Lose:
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2020, 2021, 2022).
Beide Lose:
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt und Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
-- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR
-- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Ferner muss der Auftragnehmer über eine KFZ-Haftpflicht und -Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk verfügen.
Los 1:
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Jahresumsatz, bezogen auf die Lieferung von Fahrzeugumrüstungen auf Feldjägerfahrzeuge in LKW 0,5-1t hümS aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2020, 2021, 2022).
Mindestens 3.400.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 3.400.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2021
Mindestens 3.400.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2022
Los 2:
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Jahresumsatz, bezogen auf die Lieferung von Fahrzeugumrüstungen auf Schwerlastbegleitfahrzeuge in LKW 0,5-1t hümS aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2020, 2021, 2022).
Mindestens 260.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 260.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2021
Mindestens 260.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2022
Los 1:
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich Fahrzeugumrüstungen in LKW 0,5-1t hümS gemäß losspezifischer Anlage Technische Spezifikation Feldjäger vorzulegen.
Los 2:
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich Fahrzeugumrüstungen in LKW 0,5-1t hümS gemäß losspezifischer Anlage Technische Spezifikation Schwerlastbegleitfahrzeuge vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
-----
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
-----
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
-----
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
-----
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6XE5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.