Übernahme und Verwertung von Bioabfällen ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschl. Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6575
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschl. Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 20.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten, aufgeteilt auf 2 Lose.
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten.
33609 Bielefeld
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten..
Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot - nach Erfüllung aller aufgeführten Kriterien-- bezogen auf den Wertungspreis je Tonne (Verwertungspreis netto zzgl. Kosten des Auftraggebers für die Wege zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und dem Hauptbetriebshof des Auftraggebers, zzgl. Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und Verwertungsanlage, und sofern relevant zzgl. weiterer Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen den Verwertungsanlagen, jeweils schnellste, einfache Wegstrecke, die mit Sammelfahrzeugen befahren werden kann).
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten.
33609 Bielefeld
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 10.000 Mg Bioabfällen der Stadt Bielefeld ab dem 01.01.2024 - 30.06.2029 einschließlich Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten..
Verlängerungsoptionen von 9 x 6 Monaten.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot - nach Erfüllung aller aufgeführten Kriterien-- bezogen auf den Wertungspreis je Tonne (Verwertungspreis netto zzgl. Kosten des Auftraggebers für die Wege zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und dem Hauptbetriebshof des Auftraggebers, zzgl. Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen Umschlagplatz des Auftragnehmers und Verwertungsanlage, und sofern relevant zzgl. weiterer Umweltkosten je km Wegestrecke zwischen den Verwertungsanlagen, jeweils schnellste, einfache Wegstrecke, die mit Sammelfahrzeugen befahren werden kann).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Angabe des Gesamtumsatzes und des anteiligen Umsatzes vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist (Betriebshaftpflicht-und Umwelthaftpflichtversicherung, spätestens ab Vertragsbeginn für die gesamte Vertragsdauer in Höhe von mind. 3 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden und mind. 1 Mio. Euro für Vermögensschäden).
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung vor Auftragserteilung sind beizubringen:
Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedstaates, die nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind; z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiges, Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zu-ständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind; z. B. Nachweis in Steuersa-chen / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges.
Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen (Behandlung von Bioabfällen) unter Angabe des Umsatzes, der jeweiligen Vertragslaufzeit einschließlich Name, Anschrift und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden.
Eigenerklärung, dass als Ansprechpartner mit selbstständiger Entscheidungsgewalt als Bevollmächtigter des Auftragnehmers montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
Auf den Bieter ausgestellte Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Darstellung der beabsichtigten Verfahrensschritte zur Verwertung der Bioabfälle unter Benennung der Umschlags- und Behandlungsorte (Vergärung, Kompostierung) nebst Angabe der jeweiligen Entfernungen zueinander (nach google maps, Routenoption Auto, schnellste, einfache Wegstrecke) unter Berücksichtigung der Wegeoptionen, welche für den Transport der Bioabfälle mittels LKW befahren werden können. Bei Einsatz von mehreren Anlagen ist darzustellen, welche Mengen in welcher Anlage umgeschlagen und behandelt werden sollen. Der Standort der zum Einsatz kommenden Anlagen sowie die jeweiligen Entfernungen zwischen den Anlagen (Umschlagplatz, Vergärung, Kompostierung) sind dabei anzugeben.
Nachweis für den Umschlagplatz, dass ab Leistungsbeginn der vertragsgegenständliche Bioabfall der Abfallschlüsselnummern 20 02 01 und 20 03 01 gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis angenommen und umgeschlagen werden kann (z.B. durch Vorlage einer Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides oder durch ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb) und der Bieter über die Zugriffsmöglichkeit darauf verfügt.
Falls bei Angebotsabgabe eine eigene Anlage nicht besteht, ist durch Vorlage von schriftlichen, verbindlichen Erklärungen des Vermieters / Verpächters / Eigentümers / Nachunternehmers nachzuweisen, dass der Bieter für den Fall des Zuschlags das Grundstück mieten / pachten / erwerben, bzw. auf die Ressourcen des Nachunternehmers zurückgreifen kann (Eigenerklärung des Nachunternehmers). Sofern für das Grundstück eine Genehmigung für die gegenständliche Leistung nicht besteht, ist der Nachweis zu erbringen, dass das Grundstück über die Genehmigungsfähigkeit zur Annahme und zum Umschlag von Bioabfällen mit den o. a. Abfallschlüsselnummern gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis verfügt (z.B. durch eine schriftliche, unverbindliche behördliche Auskunft über die grundsätzliche Eignung oder durch eine Erklärung des Bieters, Verpächters, Verkäufers und/oder Nachunternehmers, aus der die Größe, Lage - z. B. Gebietsausweisung nach dem Bebauungsplan - und Verkehrsanbindung hervorgeht).
Nachweise für die Behandlungsorte (Vergärungs- und Kompostieranlagen), dass ab Leistungsbeginn die vertragsgegenständlichen Bioabfälle der Abfallschlüsselnummern 20 02 01, 20 03 01 bzw. bei nachgelagerter Kompostierung in einer getrennten Anlage zusätzlich die Abfallschlüsselnummer 19 06 04 gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis behandelt werden können, diese über ausreichende Kapazitäten verfügen und der Bieter die Zugriffsmöglichkeiten darauf hat (z.B. durch Vorlage einer Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides oder durch ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb).
Falls bei Angebotsabgabe noch nicht oder nicht vollständig auf die vorgenannten Behandlungskapazitäten zurückgegriffen werden kann, ist durch Vorlage von schriftlichen, verbindlichen Erklärungen des Vermieters / Verpächters / Eigentümers / Nachunternehmers nachzuweisen, dass der Bieter im Fall des Zuschlags über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Weiterhin ist auch in diesem Fall nachzuweisen, dass das Grundstück bzw. die Anlage zur entsprechenden Behandlung von Bioabfällen mit den Abfallschlüsselnummern 20 02 01, 20 03 01, bei nachgelagerter Kompostierung in einer getrennten Anlage auch 19 06 04, gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis genehmigt ist (Vorlage bestandskräftige Genehmigung).
Spätestens einen Monat vor Auftragsbeginn ist vorzulegen:
- der gültige Genehmigungsbescheid mind. zum Lagern und Umschlagen mit den Abfallschlüsselnummern 20 02 01 und 20 03 01 für den vorgesehenen Umschlagplatz
- Nachweis über das Bestehen der Behandlungskapazitäten (Vergärung, Kompostierung) z.B. durch Vorlage einer Eigenerklärung (bei eigenen Anlagen) oder Vorlage von Verträgen (bei Nutzung
fremder Kapazitäten).
- der Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für
Personen- und Sachschäden mind. 3.000.000 EUR Deckungssumme und Vermögensschäden mind. 1.000.000 EUR Deckungssumme
- je Los eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer europäischen Großbank oder einer Versicherung unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage nach den §§ 770, 771 BGB in Höhe von je 5 % des Produktes aus dem angebotenen Basispreis je Mg multipliziert mit der vertragsgegenständlichen Menge Bioabfall eines Jahres.
Spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn ist vorzulegen:
Zertifizierungen des Umschlagplatzes (Annahme und Umschlag) und der Behandlungsanlagen (Annahme und Behandlung) als Entsorgungsfachbetriebe, welche mind. die Abfallschlüssel 20 02 01 und 20 03 01 und bei nachgelagerter Kompostierung in einer getrennten Anlage den Abfallschlüssel 19 06 04 aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es kann ein Angebot für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden.
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLDN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.