Ersatzneubau GGS Vennhauser Allee Referenznummer der Bekanntmachung: 20230523_IPM_GGS_Vennh_Ddorf
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xn--weisemller-feb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau GGS Vennhauser Allee
Die IPM GmbH plant, den Ersatzneubau einer Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst Planungs- und Bauleistungen für den Ersatzneubau der Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee 160-162 in Düsseldorf in 3 Beauftragungsstufen.
Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee 160-162 40627 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Ersatzneubau einer Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 in Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Ersatzneubau der Schulgebäude und der Sporthalle und die Außenanlagen errichten. Der Rückbau der bestehenden Schulgebäude gehört ebenfalls zum Leistungsumfang.
- Neubau Schulnutzung: 4.160 m² BGF
- Neubau Sporthalle: 863 m² BGF
- Summe: 5.023 m² BGF
Die Fertigstellung des Neubaus ist zu einer vertraglichen Zwischenfrist zu erbringen, um den geplanten Umzug einhalten zu können. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab Lph 5 übernimmt. Die Kücheneinrichtung gehört zu den Leistungen des Generalunternehmers. Vorlaufende
Baumfällungen und der Rückbau der Bestandsturnhalle werden bauseits ausgeführt.
Die bestehende Städtische Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 wurde in den Jahren 1972/1973 als Stahlskelettbau errichtet. Das damals auf dem 10.866 m² großen Grundstück errichtete Ensemble besteht aus fünf Gebäuden: zwei zweigeschossige Schultrakte, einer Turnhalle und zwei eingeschossige Baukörper für die Verwaltung/Lehrerräume und einem Hausmeisterbungalow.
Die Planung sieht zunächst einen Abriss der vorhandenen Turnhalle vor. Das Grundstück wird für den Baubetrieb hälftig abgetrennt. Auf der freien Fläche wird der Neubau des Schulgebäudes und der Sporthalle errichtet. Der Unterricht in den Klassenräumen der mehrgeschossigen Bestandsbaukörper wird während der
Neubaumaßnahme fortgesetzt.
Das Grundstück wird über die bestehende Infrastruktur der Vennhauser Allee erschlossen. Die Zufahrten werden ebenfalls über die vorgenannte Straße realisiert. Im Bereich südlich des Neubaus wird ein Parkplatz gem. Stellplatzverordnung mit 18 PKW-Stellplätzen und 80 überdachten Fahrradstellplätzen angelegt. Die bestehende Feuerwehrzufahrt bleibt wie vorhanden erhalten.
Der Neubau wird teilweise dreigeschossig konzipiert und bildet eine klare kubische U-Form ab. Den Auftakt an der Vennhauser Allee bildet die Einfeldturnhalle mit ihren Nebenräumen und geht in den dreigeschossigen Schultrakt über.
Der zentrale Hauptzugang befindet sich auf der westlichen Gebäudeseite und wird über den Schulhof erschlossen. Hieran schließen direkt die Gemeinschaftsbereiche wie Foyer, Differenzierungsräume und Mensa, sowie die Verwaltung an. Im EG finden weitere Nutzungen wie Lager- und Nebenräume, Küche Platz. Zwei Fluchttreppenhäuser dienen der internen Erschließung. Die im Haupteingang/Foyer angegliederte Treppe erhält zudem einen Aufzug (Kabinengröße 1.10m x 1,40m), der alle Etagen des Gebäudes andient. Sämtliche Räume des Gebäudes sind damit barrierefrei erschlossen. Die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie die Fachräume
liegen in den Obergeschossen. Sie sind mit Ausnahme einiger Fachräume als Cluster organisiert, in dem sich je vier Klassenräume, eine gemeinsame offene Lernzone und der OGS-Bereich befinden. Die Küche im Erdgeschoss ist nach dem Cook & Chill Prinzip für ca. 80 Essen / Schicht ausgelegt. Die Anlieferung erfolgt direkt über einen separaten Zugang an der Ostseite. Die im Süden angeordneten Stellplätze für PKW und Fahrräder stehen der Schul- und Sporthallennutzung gleichermaßen zur Verfügung. Die Sporthalle steht auch außerschulischen Nutzungen (Sportvereine) zur Verfügung.
Der neu gestaltete Außenbereich besticht durch seine Vielseitigkeit beim spielerischen Lernen in Kombination mit einer Durchgrünung des Raumes. Dabei wird besonders darauf geachtet, den Anteil von Grünflächen im Verhältnis zur versiegelten Fläche möglichst groß zu halten. Es ergeben sich interessante, kreative und unterschiedliche Funktions- und Nutzungsbereiche sowie individuelle Spielräume. Es entsteht ein großzügiger, gesamtheitlich konzeptionierter "grüner Schulhof" mit differenzierten Teilräumen. Im Außenbereich werden ausreichend Aufenthaltsmöglichkeiten mit fest installierten Sitz- oder Liegemöglichkeiten in Form von Betonsitzbänken mit Holzauflage angeboten.
Funktionale Kernbeschreibung:
Eine DGNB-Zertifizierung (Mindeststandard GOLD) wird angestrebt.
Die gesamte erforderliche Wärmeenergie für die Heizungs- und Brauchwasserversorgung wird regenerativ erzeugt, vorrangig durch den von der Photovoltaikanlage erzeugten regenerativen Strom mit 124 kWp und der Umweltwärme (LuftWasser-Wärmepumpenanlage).
Die Lüftungsanlage wird mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
Die Beleuchtung wird ausnahmslos mit LED-Technik und Präsenzmeldern realisiert. Klassen, Büros und Fachräume erhalten zudem eine tageslichtabhängige Beleuchtungsregelung.
Die Planung sieht einen weitgehenden Verzicht auf organische Dämmung (Polystyrol etc.) zu Gunsten mineralischer Dämmmaterialien in Wand und Dach vor.
Sämtliche Dachflächen - außer in Bereichen der Technikaufbauten - werden extensiv begrünt. Auf der Dachfläche zwischen Sporthalle und Schulgebäude entsteht ein Biodiversitätsdach.
Auf dem Gelände werden die bestehenden Gehölze durch die Einfassung in Grünflächen integriert. Ein möglichst niedriger Versiegelungsgrad sorgt für ein angenehmes Mikroklima und reduziert den Hitzeinseleffekt.
Für die Realisierung des Schulgebäudes werden 13 satzungsgeschützte Bäume im Bereich des Baufeldes bauseits gefällt. Diese werden durch Neupflanzungen auf dem Grundstück kompensiert.
Eine Vorrichtung für die Nachrüstung von Ladestationen für E-Bikes und E-Autos ist vorgesehen.
In dem zu schließenden Vertrag sind drei Beauftragungsstufen vorgesehen:
1: Ersatzneubaugebäude
2: Rückbau Gebäude
3: Außenanlagen
Zunächst ist nur die erste Beauftragungsstufe (Ersatzneubau) vorgesehen. Dabei besteht kein Anspruch auf Abruf der zweiten (Rückbau) und dritten (Außenanlagen) Beauftragungsstufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Bau
von Schulen sowie vergleichbaren Einrichtungen in dem hier geforderten Volumen, Neubau und Umbau, Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, Tätigkeit als Generalunternehmer) berücksichtigen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen");
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen");
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden (Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung").
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) mit den unter Ziffer III 1.3) b) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formblatt "Gesamtumsätze").
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jeweils einen Mindestjahresumsatz von 35 Mio. EUR mit den unter Ziffer III 1.3) b) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erwirtschaftet haben. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Formblatt "Eigenerklärung Mitarbeiter").
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
b) Referenzen der vom Bewerber in den letzten sechs Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (Formblatt "Referenz"). Vergleichbar sind Neu- und Umbau von Schulen sowie Einrichtungen, wie z. B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Wohngebäude mit mind. 20 WE, mind. 3-zügige Kitas und Bildungseinrichtungen und Verwaltungsgebäude. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist die Abnahme. Der Bewerber muss entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle) auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Es sollen mindestens 3 Referenzprojekte benannt werden. Mindestens ein Referenzprojekt davon sollte den Neubau einer Schule beinhalten; mindestens ein Projekt sollte für eine Inhouse-Gesellschaft der öffentlichen Hand getätigt worden sein und ein Projekt sollte in der Rolle des Generalunternehmers ausgeführt worden sein.
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als sechs Jahre zurückliegen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
c) Darstellung der Fachkunde und Erfahrung des mit der Projektleitung eingesetzten Mitarbeiters. Zum Nachweis sollten die unter b) genannten Referenzen dem Projektleiter unter Nennung seiner Funktion/Stellung/Tätigkeit im jeweiligen Projekt zugeordnet werden.
d) Nachweis über Kenntnisse des Projektteams im Zusammenhang mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R6XJJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.