Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.29 - 1012/23/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Konzeption, die grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung (Print und Online) und Druckabwicklung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum von 2023 bis 2024 geschlossen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung 3x um ein Jahr, bis maximal 2027 zu verlängern. Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 1.400.000,00 Euro (netto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.