Einsatzboot / RIB

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]720

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bescha.bund.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.info

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Einsatzboot / RIB
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Lieferort an der deutschen Küste für Abnahme,

NUTS-Code DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 7
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Einsatzboot (RIB)
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34521000 Spezialboote

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Mehrzweckboote (RIB) und Zubehör sowie Ersatzteile. Weiterhin gehört eine Ersatzsteuerkonsole, eine Grundrevision je Boot, Service- und Bedienungsanleitungen zum Umfang der Rahmenvereinbarung.
Die Mehrzweckboote sind das zentrale Einsatzmittel der GSG 9 der Bundespolizei zur Bewältigung von Einsatzlagen auf Binnen-, Küstengewässern und auf hoher See. Die Boote gewährleisten im Zusammenwirken mit anderen Einsatzmitteln wie z.B. Hubschraubern und Einsatzschiffen, die Verlegung und Verbringung der Einsatzkräfte zum und vom Einsatzort über den Wasserweg. Der primäre Einsatzzweck ist die schnelle und sichere Annäherung eines maritimen Zielobjektes zur Lagelösung.
Die umfangreichen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, einige wesentliche Daten sind:
•Mehrzweckboot (RIB) mit besonders hoher Geschwindigkeit
•Hochfester Aluminiumrumpf,
•Länge über alles max. 12,5 m,
•Geschwindigkeit > 50 kn.
•Ausrüstung mit Jockeysitzen für 10 Personen und einer Fahrkonsole für 2 Personen.
Rahmenvereinbarung mit Höchstmenge 7 Satz, Festbestellmenge 4 Satz.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Im hinteren Bereich des Bootes ist eine Möglichkeit zur Personenbergung, zugleich Taucherausstieg und -aufnahme ("Bergeöffnung") anzubieten.
Eine FEM-Analyse (Schock, Schwingungen, Festigkeit für kritische Bereiche wie Mast, Bodenbeplattung, Sitzbefestigung, Motoraufhängung, etc.) ist anzubieten
Die Entscheidung über die Beauftragung wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
In den Vergabeunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) enthalten. Aus diesem Grund muss sich der Bewerber verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (GHB-Anlage 4) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen / Informationen überlassen werden.
Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eigene Erklärungen abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden Regelungen in unveränderter Form Bestandteil der Rahmenvereinbarung werden:
Informationsabfluss an ausländische Sicherheitsbehörden
(1)Die Auftragnehmerin ist verpflichtet alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlang-ten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu be-handeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebo-tes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungs-pflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegen-über ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat die Auftragnehmerin die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
(2)Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrich-tigen, wenn sie die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, ins-besondere, wenn für sie eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder sie eine solche hätte erkennen können, die sie an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
(3)Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schüt-zenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfül-lung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden.
(4)Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien be-reits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
(5)Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vertrauliche Informationen an solche Unterauftrag-nehmer weiterzugeben, deren Einsatz die Auftraggeberin ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind. Dies gilt nur, wenn sich der Unterauftragnehmer zuvor der Auftragnehmerin gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie die Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin.
(6)Im Falle der Kündigung sind alle Arbeitsunterlagen und Ergebnisse in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung befinden, der Bedarfs-trägerin unverzüglich zu übergeben. Entsprechende Dateien sind zu übermitteln und nach Übermittlung unverzüglich zu löschen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämt-liche Vervielfältigungsstücke und Kopien solcher Unterlagen gleich welcher Form.
(7)Die in den vorstehenden Absätzen geregelten Verpflichtungen zur Geheimhaltung gelten 10 Jahre über das Vertragsende hinaus.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Benutzen Sie für die Einreichung ihres Teilnahmeantrages das Formblatt "Teilnahmeantrag".Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Teilnehmer auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber ist vor der Auswahl der Bewerber und vor Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister bzw. zusätzlich an das Wettbewerbsregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter das Formblatt "Unternehmensdaten" entsprechend der Rechtsform des Bieters auszufüllen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 3.000.000,00 EUR pro Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.Anforderung an die Referenzen:
-Herstellung und Lieferung von RIB mit Aluminiumrumpf mit einer Bootslänge größer 8 m und einem Fahrtgebiet A oder B nach Richtlinie 2013/53/EU (bzw. 94/25/EG).
-Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
•Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
•Wert des Auftrages,
•Zeitraum der Leistungserbringung,
•Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
•Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
•Als gleichwertig nach § 27 Abs. 5 VSVgV werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
-Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
-Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
-Herstellung und Lieferung von RIB mit Aluminiumrumpf mit einer Bootslänge größer 8 m.
-Konstruktion und Fertigung von RIB mit Fahrtgebiet A oder B nach Richtlinie 2013/53/EU (bzw. 94/25/EG).
-Für die Referenzen ist die Vorlage "07_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
-Die Referenzen beziehen sich auf unterschiedliche Boote/Kunden. Die Lieferung von mehreren Booten für einen Kunden stellt eine Referenz dar.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende weitere Referenzen werden bewertet, siehe hierzu Dokument "05_Kriterienkatalog Eignung". Hierzu geben Sie bitte auf einer selbst erstellten Anlage die Projekte, Kunden und relevanten Daten an.
•Konstruktion und Fertigung von RIBs mit Geschwindigkeiten > 50 kn.
•Konstruktion und Fertigung von RIBs für den Einsatz im Bereich Militär- oder Polizei.
•Die Anbieterin verfügt über Erfahrungen/Referenzen aus gemeinsamen Projekten mit der GSG9 oder anderen vergleichbaren Einheiten im Zusammenhang mit der Konstruktion und Fertigung von Spezialbooten.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Beschäftigtenzahl in der Fertigung der Boote muss eine Mindestgröße von 20 Mitarbeitenden erreichen. (Mindestanforderung)
Darüber hinaus wird die Anzahl der Im Unternehmen beschäftigten Facharbeiter bewertet, Ingenieure in den Bereichen Bootsbau, Schiffbau, Schiffstechnik oder vergleichbar und Schweißer mit Prüfung nach ISO 9606-2:2004 oder vergleichbar.
Zur Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit legen Sie bitte eine Liste ihrer Mitarbeitenden mit den Facharbeiter-Qualifikationen (Bootsbauer, Bootsbaumeister) sowie Ingenieure (in den Bereichen Bootsbau, Schiffbau, Schiffstechnik) und geprüfte Schweißtechniker (Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 2: Aluminium und Aluminiumlegierungen (ISO 9606-2:2004); Deutsche Fassung EN ISO 9606-2:2004) vor.
Bewerber, die über Elektroniker mit Crimp-Lehrgang einer anerkannten Fortbildungseinrichtung verfügen, werden bevorzugt. Ein gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewertung ist dem Dokument "05_Kriterienkatalog Eignung" zu entnehmen.
Der Nachweis der Qualifikation kann über vergleichbare Ausbildungen und Zertifikate erbracht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Produktionsstandort des Rumpfes bis zur Komplettierung des Bootes muss in einer allseits geschlossen und beheizbaren Halle erfolgen. Bitte nennen Sie in dem Kriterienkatalog Eignung die Hallenkapazität und Größe.
Da zur Rahmenvereinbarung auch die Grundrevision beim Hersteller (ca. 5 Jahre nach Abnahme) der Boote gehört, muss die Auftragnehmerin hierfür den Standort des Herstellers benennen.
Die Anforderung an die Größe dieses Standortes ist, dass ein Boot mit seinen ausgebauten Ausrüstungen in einer geschlossenen und beheizbaren Halle für die Dauer der Demontage, Befundung und evtl. erforderlicher Reparaturen verbleiben kann. Krankapazitäten und Platz sind entsprechend vorzuhalten.
Das Vorhandensein der folgenden Managementsysteme wird bewertet, siehe hierzu Dokument "05_ Kriterienkatalog Eignung":
Bewerber, die über ein Zertifikat nach DIN EN ISO 3834 oder vergleichbar als Schweißfachbetrieb verfügen, werden bevorzugt. Ein gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bewerber, die über ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 verfügen, werden bevorzugt. Ein gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die o. g. Bescheinigungen über die bestehenden Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme müssen von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber die Gleichwertigkeit nachweist.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend der im Dokument "05_Kriterienkatalog Eignung" dargestellten Systematik.
Nach Bewertung der Eignungskriterien wird das Gesamtergebnis der Eignungsprüfung berechnet. In das Gesamtergebnis gehen die vergebenen Punktzahlen mit ihrer individuellen Gewichtung ein. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auf Ziffer 3.1. wird verwiesen. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr als drei Bewerber gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 16.11 - 0709/22/VV : 1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.6.2023 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
14.8.2023
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
-Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
-Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.5.2023

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