Innentüren Stahlrahmentüren, Neubau Feldsieper Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK2_2023_0032_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innentüren Stahlrahmentüren, Neubau Feldsieper Grundschule
Neubau Schulverbund Feldsieper Grundschule,
-Innentüren Stahlrahmentüren
Feldsieper Grundschule
Feldsiper Straße 94
44809 Bochum
Die Stadt Bochum plant den Neubau einer Grundschule an der Feldsieper Straße 94 in Bochum. Die Arbeiten umfassen die Lieferung und den Einbau von einem Stahlrahmenfenster und Stahlrahmentüren
mit Seitenteilen und Oberlichtern. Die Türen sind teilweise als T30 Türen mit Rauchschutz, Feststellanlage und Obentürschließer auszuführen. Zusätzlich sind Haftmagnete für die Wand- und Bodenmontage zu liefern und zu montieren. Anzahl Türen: ca. 32 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Innentüren Stahlrahmentüren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).