Redaktion für wissenschaftliche Texte und Internetkanal Forschung auf www.sexualaufklaerung.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_34_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktion für wissenschaftliche Texte und Internetkanal Forschung auf www.sexualaufklaerung.de
Gegenstand dieses Vertrages sind kontinuierliche Vorarbeiten (ggf. umfangreiche Analysen, kreative Empfehlungen zu Struktur, Aufbau und Weiterverarbeitung von wissenschaftlichen Texten inkl. gestalterischer Elemente, bei Bedarf auch bei Übersetzungen in andere Sprachen), Arbeiten des Lektorats, Korrektorats, Design und der Redaktion für wissenschaftliche Fachpublikationen wie bspw. die Fach-heftreihe „Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung“ und des Online-Kanals „Forschung“ auf sexualaufklaerung.de. Nachfolgende Aufzählung, gibt einen Überblick, über die geforderten Aufarbeitungen:
- Kurzfassung von Studien
- Zwischenergebnisse von Studien
- Evaluationsergebnisse
- Faktenblätter
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Studien und Evaluationen
- Konzepte
Bei den Publikationen sind Satz und Umbruch (auch für Übersetzungen) bis zur Druckvorstufe sowie die Herstellung barrierefreier Dateiformate für die digitale Verwendung durch den Auftraggeber sind ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.
Köln
Gegenstand dieses Vertrages sind kontinuierliche Vorarbeiten (ggf. umfangreiche Analysen, kreative Empfehlungen zu Struktur, Aufbau und Weiterverarbeitung von wissenschaftlichen Texten inkl. gestalterischer Elemente, bei Bedarf auch bei Übersetzungen in andere Sprachen), Arbeiten des Lektorats, Korrektorats, Design und der Redaktion für wissenschaftliche Fachpublikationen wie bspw. die Fach-heftreihe „Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung“ und des Online-Kanals „Forschung“ auf sexualaufklaerung.de. Nachfolgende Aufzählung, gibt einen Überblick, über die geforderten Aufarbeitungen:
- Kurzfassung von Studien
- Zwischenergebnisse von Studien
- Evaluationsergebnisse
- Faktenblätter
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Studien und Evaluationen
- Konzepte
Bei den Publikationen sind Satz und Umbruch (auch für Übersetzungen) bis zur Druckvorstufe sowie die Herstellung barrierefreier Dateiformate für die digitale Verwendung durch den Auftraggeber sind ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.
Der Vertrag kann zweimal um je zwölf weitere Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers auf Inanspruchnahme der Option. Aus dem Optionsrecht resultiert kein An-spruch des ANs auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit des Vertrags schriftlich, oder per E-Mail mit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redaktion für wissenschaftliche Texte und Internetkanal Forschung auf www.sexualaufklaerung.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ruppichteroth
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.