Lieferung von fünf Lkw für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05/080
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von fünf Lkw für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm
Lieferung von fünf Lkw für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Lkw mit einem Gesamtgewicht von mindestens 12 t, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm Zufahrt über Hafenstraße 8
Ein Lkw mit einem Gesamtgewicht von mindestens 12 t und einem Fahrgestell mit Dreiseitenkipper. Geliefert werden müssen Lastkraftwagen (Lkw) als Pritschenwagen in fabrikneuem Zustand mit neuester Abgasnorm.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichneten Positionen sind im Leistungsverzeichnis an der
Positionskennzeichnung "O.1, O.2 etc." zu erkennen. Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Lkw mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper und Ladekran
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm Zufahrt über Hafenstraße 8
Zwei Lkw mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t und einem Fahrgestell mit Dreiseitenkipper und Ladekran. Geliefert werden müssen Lastkraftwagen (Lkw) als Pritschenwagen in fabrikneuem Zustand mit neuester Abgasnorm.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichneten Positionen sind im Leistungsverzeichnis an der
Positionskennzeichnung "O.1, O.2 etc." zu erkennen. Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Lkw mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t, Fahrgestell mit Kipperaufbau und Hubbühne
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm Zufahrt über Hafenstraße 8
zwei Lkw mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t und einem Fahrgestell mit Kipperaufbau und Hubbühne. Geliefert werden müssen Lastkraftwagen (Lkw) als Pritschenwagen in fabrikneuem Zustand mit neuester Abgasnorm.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichneten Positionen sind im Leistungsverzeichnis an der
Positionskennzeichnung "O.1, O.2 etc." zu erkennen. Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Umsatz seines Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Der Umsatz im besonderen Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1.200.00,00 EUR betragen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.1.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) "Eigenerklärung des Bieters zu Bezug zu Russland" gemäß Vordruck
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die "Eigenerklärung des Bieters zu Bezug zu Russland" gemäß Vordruck
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.4.2) Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland für das andere Unternehmen. Diese Erklärungen sind von dem anderen Unternehmen zu unterschreiben
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Vordruck "Leistungsverzeichnis/Preisblatt"
(1.7) Erläuterungen zum Gewährleistungsumfang und zu den Wartungsintervallen und Erläuterungen zur kostenlosen Inspektion / Wartung während der eingeräumten Garantie- / Gewährleistungszeit
(1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Prospekte mit ausführlicher Beschreibung und Datenblättern zu den im Leistungsverzeichnis angebotenen Fahrzeugen
(2.2) Vorführung eines Referenzfahrzeuges
(2.3) bei Einschaltung von Nachunternehmern: Den vom Nachunternehmer unterzeichneten Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.5) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
Alle im Ordner "Vertragsbedingungen" hinterlegten Dateien
Alle im Ordner "Sonstiges" hinterlegten Dateien
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1RM24UJR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html