Stadt Tamm: Neubau Grundschule Hohenstange - Gewerk Lüftungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1179_211.21:13/130
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tamm
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71732
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tamm.org/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Tamm: Neubau Grundschule Hohenstange - Gewerk Lüftungsanlage
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauleistungen im Gewerk "Lüftungsanlage" für den Neubau der Grundschule Hohenstange.
Dies umfasst folgende Hauptmassen:
RLT- Anlagen
1 Stck. - RLT- Anlage 23.000m³/h
1 Stck. - RLT- Anlage 3.800m³/h
Känale- Rohre- und Formteile
2.200m² - Kanäle und Formteile
1.500m - Wickelfalzrohr DN 100 - DN 315
Luftdurchlässe
110 Stck. - Tellerventile DN 100 - DN160
180 Stck. - Lüftungsgitter zum Kanal- und Rohreinbau
4 Stck. - Drallauslässe
380 m - Schlitzauslässe in Bandausführung 1-schlitzig
Einbauteile, Klappen, Schalldämfer
1 Stck. - Außenluft Ansaugturm 27.000m³/h
8 Stck. - Kulissenschalldämpfer
86 Stck. - Volumenstromregler rund konstant DN 100 - DN 200
2 Stck. - Volumenstromregler eckig variabel
40 Stck. - Volumenstromregler rund variabel DN 200 - DN 250
126 Stck. - Rohrschalldämpfer DN 100 - DN 250
Dämmung
1300m² - Wärmeschutzisolierung 30mm
676m² - Wärmeschutzisolierung 30mm mit Blechmantel
80m² - Isolierung aus synth. Kautschuk
379m² - Isolierung aus synth. Kautschuk mit Blechmantel
Brandschutz
11 Stck. - Brandschutzklappen eckig mit Motor
24 Stck. - Brandschutzklappen eckig
2 Stck. - Brandschutzklappen rund mit Motor
26 Stck. - Brandschutzklappen rund
Tamm
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauleistungen im Gewerk "Lüftungsanlage" für den Neubau der Grundschule Hohenstange.
Die Stadt Tamm beabsichtigt die Bestandsgebäude (Hauptbau, sowie Pavillon 1+2) der Grundschule Hohenstange rückzubauen und durch einen Neubau zu ersetzen. Dabei ist ein L-förmiger, zwei- bis dreigeschossiger Neubau geplant, der die 3-zügige Grundschule
beherbergen soll. Zusätzlich sind zwei Multifunktionsräume geplant, die für außerschulische Nutzungen wie Jugend- oder Altentreff, Musikschule usw. betrieben werden sollen.
Während der Rück- und Neubauarbeiten ist die komplette Grundschule in einer Interimscontaineranlage untergebracht, die zwischen dem Neubau und der bestehenden Sporthalle platziert ist. Die Containeranlage ist Ostern 2023 bereits in Betrieb gegangen und die Rückbauarbeiten werden seither ausgeführt und werden bis zu den Sommerferien 2023 fertiggestellt sein.
Entsprechend dem LV beiliegenden Bauzeitplan ist der Beginn der Baumaßnahme für den Neubau in KW 37 2023 geplant. Der Schulneubau muss in KW 36 2025 bezugsfertig sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind entsprechend dem "KEV 179 AngErg Eignung" folgende Angaben in Bezug auf
Ausschlussgründe zu machen:
(1) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Angabe über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(1) Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen.
(2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
(3) Angabe zu eingesetzten Fachkräften / Geräten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6XNU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.